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Wir haben uns die Frage gestellt,ob es richtig ist,die Stimme von Bürgerinnen und Bürgern aus formaljuristischen Gründen nicht zu hören. Unsere Antwort:Es fühlt sich nicht nur nicht richtig an. Es geht dabei um viel mehr. Es geht darum,wie wir miteinander umgehen. Es geht um das Verhältnis von Bürgerinnnen und Bürgern,Verwaltung und Rat untereinander und zueinander.
Wir haben bereits im Rat für die Zulassung des Bürgerbegehrens gestimmt,weil es einfach mehrere unterschiedliche juristische Bewertungen gab. Die Mehrheit hat anders entschieden.
Jetzt geht es um etwas anderes,letztlich um die Frage,ob Rat und Verwaltung die Auffassungen und Meinungen aller Bürgerinnen und Bürger bei einem Thema von größter Tragweite für unsere Stadt ernst nehmen. Dass dies so ist,ließe sich mit einem Ratsbürgerbegehren dokumentieren.
Wir haben dazu mit Alexander Trennheuser,Bundesgeschäftsführer von Mehr Demokratie e.V. ein Gespräch geführt:

Zur Sache! Mettmann:
Warum halten Sie das Instrument eines Bürgerbegehrens mit anschließendem Bürgerentscheid für ein wichtiges Instrument?

A.Trennheuser:
Bürgerbegehren mit anschließendem Bürgerentscheid haben sich in der Vergangenheit in NRW als wertvoll bewährt,weil es beispielsweise nach einer Kommunalwahl Fragen gibt,die vor der Wahl bei den Bürgern noch keine große Rolle gespielt haben. Und Menschen wollen in ihrer Stadt gerne mitreden.

Zur Sache! Mettmann:
Inwieweit halten Sie die formalen Hürden eines Bürgerbegehrens für verhältnismäßig?

A.Trennheuser:
Es muss dabei gewisse formale Hürden geben,wie beispielsweise eine ausreichende Anzahl an Unterschriften,die Vertreter der Initiative oder des Bürgerbegehrens müssen erkennbar sein und das eine oder andere mehr. Normalerweise sind engagierte Bürger aber keine Juristen und demnach sind alle Paragraphen wie auch der §26 der nordrheinwestfälischen Gemeindeordnung,der die Dinge diesbezüglich weitgehend regelt,kaum nachvollziehbar.
In Bayern wird bei einem Bürgerbegehren keine Kostenschätzung verlangt. Dort geht man davon aus,dass Bürger die Kosten eh im Blick halten,im eigenen Interesse. In NRW hat der Landtag dies noch nicht erkannt. Unsere Bürger haben doch verstanden,dass öffentliche Kassen nicht alles hergeben und dass man im Zweifel mit erhöhten Steuern leben muss wie beispielsweise einer erhöhten Grundsteuer B.

Zur Sache! Mettmann:
In der gestrigen Ratssitzung war nur der Gutachter der Verwaltung anwesend,um für die Unzulässigkeit des Bürgerentscheids zu plädieren.
Wäre es im vorliegenden Fall ein Gebot der Fairness gewesen,neben dem Gutachter der Verwaltung einen weiteren,vielleicht unabhängigen oder eben den der Bürgerinitiative ebenfalls einzuladen,um vor dem Rat Auskunft zu geben?

A.Trennheuser:
Ich würde da sogar gerne das Rad der Zeit zurückdrehen,Kommunen sind ja sogar verpflichtet Bürger bei ihrem Begehren zu beraten. Erst zur Ratssitzung einen Gutachter hinzuzuziehen ist an sich ja unfair. Wenn es seitens der Verwaltung Bedenken an der Zulässigkeit gibt,wäre es doch fair gewesen,dies viel früher zu tun,um das Bürgerbegehren zu unterstützen.

Zur Sache! Mettmann:
Nun gibt es ja seit 2007 in NRW das sogenannte Ratsbürgerbegehren. Dazu eine dreigeteilte Frage:Was ist das genau? Halten Sie es in einer Situation wie der unsrigen in Mettmann für geboten und wenn ja warum?

A.Trennheuser:
Der Landtag hat damit den Stadträten die Handhabe gegeben,den Bürgern die Möglichkeit einzuräumen,eine Frage von grundsätzlicher Bedeutung eben selbst mit ja oder nein zu entscheiden,etwa wie in Ihrem Fall die Frage nach dem Erhalt einer Schule.
Im vorliegenden Fall muss ja zwischen der juristischen Frage und der politischen Frage differenziert werden.
Nur weil es juristisch unzulässig ist heißt es ja noch lange nicht,dass die Frage politisch vom Tisch ist,immerhin haben sich 3500 Menschen mit ihrer Stimme artikuliert.

Zur Sache! Mettmann:
Vielen Dank für das Gespräch