Zu unserem Verständnis von Transparenz gehört unter anderem, dass wir keine Versprechungen machen, die wir nicht halten können. Das gilt auch beim Blick auf den maroden Mettmanner Haushalt.
Der Haushalt ist auf der Mettmanner Homepage veröffentlicht:
https://www.mettmann.de/web/?page_id=1192
Allerdings sind die Zahlen bereits im April 2020 nicht mehr aktuell gewesen.
Bei der wegen Corona angesetzten „Ersatzsitzung“ des Rates (Haupt- und Finanzausschuss hat die Funktion des Rates übernommen) wurde der Haushalt 2020 offiziell verabschiedet. Die Besprechungen und Verabredungen dazu haben bereits im Vorfeld auf kleineren Ebenen stattgefunden. Anders als auf der Homepage zu lesen ist von einem Jahresfehlbetrag von etwa 4,2 Mio. € auszugehen. Es gibt Stimmen, die reden von etwa 6 Mio. €.
Dazu kommen die durch Corona verursachten Mindereinnahmen einerseits und erhöhte Ausgaben andererseits, die den Haushalt zusätzlich belasten werden. Aktuell ist die Rede von etwa 4, 2 Millionen Euro (Stand Mai 2020).
Hier werden also besondere Anstrengungen notwendig sein, um handlungsfähig und damit zukunftsfähig zu bleiben / werden.
Laut Bund der Steuerzahler (BdSt) gehen in Mettmann rund 65 Prozent der Steuereinnahmen allein für Personalkosten drauf. Ein Durchschnittswert liegt hier zwischen 45 und 50 Prozent. Überschreitungen gibt es laut BdSt auch im Bereich der Grundsteuerabgabe B. Bei einem Normsatz von 429 Punkten wird in Mettmann ein Wert von 480 veranschlagt. Zum Vergleich die Landeshauptstadt Düsseldorf, dort liegt der Wert bei 440 Punkten.
Lediglich die UBWG hat den Haushalt abgelehnt, die FDP hat sich enthalten, die Mehrheit der im Mettmanner Rat vertretenen Akteure haben ihm zugestimmt.
Tenor der Begründungen:
Mettmann müsse ja handlungsfähig bleiben.
Dazu zum einen: Es handelt sich um einen genehmigungspflichtigen Haushalt.
Zudem gäbe es durchaus Spielräume, auch bei Ablehnung des Haushaltes handlungsfähig zu bleiben.
Hierzu wurde die UBWG noch am 26. März 2020 wie folgt zitiert:
„Alleine mit den zur Übertragung aus Vorjahren bestehenden Haushaltsermächtigungen in Höhe von 16,3 Millionen Euro hat die Verwaltung ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung, um zu arbeiten. Um die Handlungsfähigkeit der Verwaltung zu sichern, sieht die Gemeindeverfassung neben der vorläufigen Haushaltsführung auch.
Dringlichkeitsentscheidungen vor. Vor Rechtskraft einer Haushaltssatzung können dringend notwendige Investitionen überplant- oder außerplanmäßig beschlossen werden.“
Die Verwaltung und der Stadtrat, so wie wir sie heute kennen, werden weitgehend handlungsunfähig werden und keinen Spielraum für Stadtentwicklung haben.
Wir stehen im Austausch mit unterschiedlichen Experten und werden versuchen im Rat und in den Ausschüssen mit modernen Konzepten zu konsolidierenden Lösungen beizutragen.
Unter anderem werden wir an der Verbesserung des unterjährigen Reporting- und Controlling-Prozesses arbeiten sowie an einer Gebührenordnung nach dem Kostendeckungsprinzip (Kapitalverzinsung).
Entscheidend wird sein, dass alle Maßnahmen auf nachhaltige Entlastung der Jahresrechnung sowie der Vermögens- und Kapitalstruktur ausgelegt werden.
Aus dieser Not heraus, müssen neue Konzepte her.
Wir wollen einen „Masterplan Entschuldung“ im Rahmen einer Gesamtstrategie für Mettmann.
Ein Schlüssel könnte die Auslagerung einzelner Sparten in separate zielorientierte Gesellschaften (GmbH´s, AG´s) sein:
- Gesellschaft: Auslagerung aller städtischen Immobilien, Einbindung privaten Kapitals (z.B. Aktien) mit dem Ziel: Bau einer Gesamtschule, sozialer Wohnungsbau und räumliche Lösung der Stadthalle.
- Gesellschaft: Auslagerung der Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing unter Einbindung der Werbegemeinschaften und Eigentümer innerstädtischer Immobilienbesitzer. + Betrieb und Vermarktung der Stadthalle.
- Gesellschaft: Ausbau der Stadtwerke Mettmann von einer passiven Gesellschaft in eine aktive Unternehmung, die selbst Produkte anbietet und einen Beitrag zur „Klimastadt Mettmann“ leistet.
Wir wollen die Balance finden zwischen Ökologie, Ökonomie und sozialer Gerechtigkeit.
Wir wollen vererben und nicht Schulden hinterlassen.