Sie bewerten den aktuellen Stand der Schullandschaft in Mettmann als „bodenlos ernüchternd“.
Was werfen Sie der Bürgermeisterin Sandra Pietschmann vor?
A. Konrad:
Die Entscheidung für die Gesamtschule wurde gegen jede Vernunft durchgeboxt und im Übrigen auch gegen den Willen von mehreren tausend Mettmanner Bürgerinnen und Bürgern. Der Schulfrieden ist gestört.
Frau Pietschmann hätte den Prozess mit Beginn ihrer Amtszeit moderieren müssen. Stattdessen hat sie Stellung bezogen,gegen die Realschule,für eine Gesamtschule. Sie hat dies mit den beiden sie tragenden Fraktionen CDU und SPD getan. Eine Entscheidung wohlgemerkt,die Wohl und Wehe unserer Stadt auf vielen unterschiedlichen Ebenen jahrzehntelang beeinflussen wird.
Es wäre Aufgabe der Bürgermeisterin gewesen,vor allem sachorientiert zu agieren und dabei möglichst viele Interessen zu berücksichtigen.
Auch ihre Rolle im Umgang mit dem Bürgerbegehren zum Erhalt der Realschule halten wir für sehr fragwürdig. Sie hat stets betont,sie könne gar nicht anders,als das Begehren formal abzulehnen.
Wir denken,das Bürgerbegehren hätte sehr wohl respektiert –und der Bürgerentscheid beschlossen werden sollen,können und müssen.
Ob eine „mindestens“ 4-zügige Gesamtschule bei gleichzeitiger Schließung der Realschule überhaupt hätte genehmigt werden dürfen stellen wir nach wie vor infrage,denn dies entspricht nicht dem festgestellten Bedarf laut Schulentwicklungsplan. Schulträger sind laut § 81 SchulG verpflichtet,durch schulorganisatorische Maßnahmen angemessene Klassen- und Schulgrößen zu gewährleisten.
In Mettmann werden künftig 8 bis 9 Züge weiterführende Schule zusätzlich zu den beiden Gymnasien benötigt.
Besonders kritisch beurteilen wir zudem,dass seit der Gründung der Gesamtschule nach wie vor über die Zügigkeit,den Standort,die Bauweise etc. diskutiert wird. Ist dies der Bezirksregierung bekannt? Bis heute ist nicht abschließend entschieden,wo die Gesamtschule errichtet werden soll und vor allem,wie und wo all die Kinder bis zur Fertigstellung der Baumaßnahmen untergebracht werden sollen.
Außerdem bereitet uns die Finanzierung der nunmehr diskutierten Maßnahmen (6-zügige
Gesamtschule und Neubau der OPS) große Sorgen. Bereits der für die Gründung einer 4-zügigen Gesamtschule vorgelegte Finanzierungsplan sieht Kosten in Höhe von 45,3 Millionen Euro vor.
Dr. Stephan Kopp,ehemaliger Bauamtsleiter in Mettmann hat schon vor einem Jahr mehrfach darauf verwiesen,dass mit einer Kostensteigerung von 25 % zu rechnen sei. Architektin Cornelia Neubürger hat eindringlich klar gemacht,dass wir hier nur über sehr grobe Schätzungen sprechen.
Und die Kämmerin Veronika Traumann hat deutlich gemacht,dass die Umsetzung anderer Pflichtaufgaben der Stadt Mettmann nicht gesichert ist.
Was macht die Schulverwaltung ihrer Meinung nach falsch?
A. Ellsiepen:
Die Mettmanner Schulverwaltung berücksichtigt nicht die Gegebenheiten;die bestehende
Schullandschaft,den Bedarf an Kapazitäten an weiterführenden Schulen,die finanzielle Situation und vieles mehr. Hinzu kommt,dass sie nicht verlässlich agiert:Noch Anfang 2020 sagte Dezernatsleiter Marko Sucic beispielsweise,es werde im darauffolgenden Schuljahr (2021) die Anmeldemöglichkeit an der Realschule geben.
Die Aufgabe von Verwaltung besteht unter anderem darin,die in der Kommune anfallenden Arbeiten koordinierend zu bearbeiten. Sie sollte neutral agieren und der kommunalen Politik als Entscheidungsgrundlage so viel wie möglich an Informationen zur Verfügung zu stellen,damit sachgerechte Entscheidungen getroffen werden können.
Warum funktioniert der Rat in Mettmann nicht wie ein Aufsichtsrat,der die Arbeit der Verwaltung kontrolliert und lenkt? So ist es jedenfalls in anderen Städten.
A.Konrad:
Das ist richtig und das haben wir immer wieder angemahnt,erstmalig schon vor der letzten Kommunalwahl darauf verwiesen. Hier reden wir natürlich auch über die verkrusteten Strukturen in Mettmann. Und –in unserer Stadt kommt erschwerend hinzu,dass die vermeintlich „unabhängige“ Bürgermeisterin von CDU und SPD ins Amt gehoben worden ist. Wir vermissen Klarheit,Ehrlichkeit und Transparenz in den Prozessen.
Wenn Sie entscheiden dürften,welche Entscheidungen müssten jetzt für die Schulen,die Kinder und Eltern,in Mettmann getroffen werden?
A.Ellsiepen:
Wir meinen,dass der Schulfrieden unserer Stadt wieder hergestellt werden muss.
Wir haben uns ja klar für den Erhalt der Realschule ausgesprochen und dazu für die Gründung einer vierzügigen Gesamtschule. Die Gründe dafür sind in unseren Veröffentlichungen hinlänglich erklärt.
Die Gründung einer Gesamtschule setzt voraus,dass sich dort auch ausreichend Schülerinnen und Schüler mit (eingeschränkter) Gymnasialempfehlung. So definiert § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 APO-S I Leistungsheterogenität als Aufnahmekriterium für Gesamt- und Sekundarschulen. Dies ist notwendig,damit überhaupt eine Sekundarstufe II gewährleistet werden kann. Ist dies nicht der Fall reden wir über eine Sekundarschule.
Aufgrund der bestehenden Schullandschaft (2 Gymnasien und 1 Berufskolleg) ist es somit äußerst fraglich,ob an der Gesamtschule eine heterogene Leistungskapazität überhaupt erreicht werden kann,da dort fast ausschließlich Kinder mit der Schulformempfehlung Realschule und Hauptschule sowie Kinder mit Förderbedarfen angemeldet werden.
Dem Schulentwicklungsplan aus Oktober 2020 ist zu entnehmen,dass „Die Entwicklung der Grundschulen darüber hinaus sehr kritisch zu betrachten ist. Nach der Prognose fehlt der Stadt Mettmann eine mittelgroße Grundschule (drei bis vier Züge). Die heute 16 Züge werden auf 20 anwachsen,…“ Weiterhin wird ausgeführt,dass „die Ganztagsentwicklung bei den Grundschulen ebenso massiven Schulbau wie die Situation der weiterführenden Schulen erfordert“. Auch hier ist es unbedingt erforderlich,in allen Grundschulen die erforderlichen Investitionsmaßnahmen zu ermitteln und für die Umsetzung finanzielle Mittel und auch personelle Kapazitäten zur Verfügung zu stellen.
Wird auch im kommenden Jahr die Grundsteuer B angehoben werden müssen,weil die Schulen in Mettmann anders kaum zu finanzieren sind?
A.Konrad:
Da uns der Haushaltsplanentwurf 2022 noch nicht vorliegt,ist dies zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht solide zu beantworten.
Eine weitere Erhöhung ist aber zu befürchten,denn sowohl Bürgermeisterin als auch Kämmerin haben ja entsprechend deutliche Signale für eine weitere Erhöhung der Grundsteuer B gesendet. Im Sommer wurden deutlich höhere Landeszuweisungen für 2022 publiziert als bei uns prognostiziert. Interessant wird also sein,inwieweit die Abweichungen im kommenden Haushaltsplanentwurf von der Finanzplanung 2022 abweichen.
Bei der letzten Ratssitzung wurden nicht einmal ihre Fragen beantwortet –welche Möglichkeiten hat „Zur Sache! Mettmann“ als zahlenmäßig kleine Gruppe im Rat?
A.Ellsiepen:
Zur Sache! Mettmann wird weiterhin im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger agieren und keine Klientelpolitik betreiben. Wir werden im Rat und damit ja in der Öffentlichkeit weiter beharrlich Dinge hinterfragen. Wir werden weiter Bürgermeinung einholen und dieser eine Stimme geben.
Aus diesem Grund macht es auch Sinn,sich in einer Wählergemeinschaft zu engagieren.
Bei der Beantwortung unserer Fragen kann sich die Verwaltung im ersten Schritt weiter auf Formalien zurückziehen oder künftig vielleicht im Sinne der Sache so viel Aufklärung wie möglich betreiben und so viele Informationen wie möglich weitergeben.
Wie reagieren die Bürger,mit denen Sie sprechen,auf die jüngsten Entwicklungen?
A.Konrad:
Mit viel Kritik und Unverständnis,aber keineswegs unsachlich. Wir stellen in vielen Gesprächen vor allem eines fest:Die Resignation ist im Verlauf der letzten 12 Monate noch größer geworden,der Tenor:Wir hatten uns so viel erhofft und es ist schlimmer geworden,als es je war.
Die Grundsteuer B Erhöhung hat für viel Unmut gesorgt,vor allem,weil die Menschen das Gefühl hatten,nicht einmal gehört zu werden. Die Enttäuschung ist aber breit angelegt,ob bei der Lindenpark-Initiative,bei den Verkehrs-Initiativen oder zuletzt bei der Realschul-Initiative.
Dazu wird gefragt,warum die Stadthalle ohne einen Anschlussplan geschlossen wurde.
Die Liste ließe sich fortsetzen ….