Haushaltsberatungen 2021 -
Zur Sache! Mettmann beantragt ja,den Gewerbesteueransatz um 3 Mio. anzuheben und die Personalkosten um 1 Mio. zu reduzieren.
Wir beantragen zudem,den Hebesatz zur Grundsteuer B auf dem Niveau des Vorjahres mit 480 v.H. beizubehalten. Dazu beantragen wir des Weiteren in einem bis Ende Juni 2021 aufzustellenden freiwilligen Haushaltssicherungskonzept den Abbau der verbleibenden Defizite darzustellen.
Begründung:
Eine einseitige und mit 300 Punkten so gravierende Grundsteueranhebung,wie Sie sie vorgeschlagen haben,belastet alle Bürger*innen und ist unverhältnismäßig und nicht vertretbar. Wir haben für den Haushaltsplanentwurf positive Veränderungen von rd. 4 Mio. Euro vorgeschlagen. Der Ausfall durch die nicht zum Tragen kommende Grundsteuererhöhung beträgt 5,1 Mio. Euro.
Die Verwaltung soll bis zum Ende der ersten Jahreshälfte ein freiwilliges Haushaltssicherungskonzept vorlegen,in dem dargestellt wird,wie das verbleibende Gesamtdefizit durch ausgewogene interne Konsolidierungsmaßnahmen mit Einnahmeverbesserungen und Ausgabeminderungen abgebaut werden kann.