Haushaltsberatungen 2021 -

Unsere Fraktion beantragt für die Beratungen im Haupt- und Finanzausschuss und im Rat den Haushaltsansatz für die Gewerbesteuer um 3 Mio. Euro bei Beibehaltung des Hebesatzes anzuheben,also auf 15,5 Mio. Euro. Die korrespondierende Position Gewerbesteuerumlage bitten wir in der zu erstellenden Änderungsliste zu berücksichtigen.

Begründung:

Ausweislich der Erläuterungen zum Haushaltsplan (hier insbes. Vorbericht Seite 45) erfolgten die Haushaltsansatzbildungen für das Jahr 2021 neben der Berücksichtigung der individuellen Bedingungen der Stadt Mettmann auf der Grundlage der Orientierungsdaten des Runderlasses des Ministeriums für Heimat,kommunales,Bau und Gleichstellung des Landes NRW vom 30. Oktober 2020. Diese Orientierungsdaten werden bedauerlicherweise in Ihrem Entwurf nicht abgebildet. In anderen Städten ist die Abbildung der Orientierungsdaten in ihren Haushaltsplänen gängige Praxis.

Die Ansatzerhöhung ist gerechtfertigt,weil die Orientierungsdaten im Erlass des zuständigen Ministeriums bei der Gewerbesteuer eine Steigerungsrate von 17,9 % vorsehen.
Die Steigerung wird auch in dem Erlass begründet. Deshalb fügen wir den Link zu diesem Erlass als Anlage bei:https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=7&vd_id=18890&ver=8&val=18890&sg=0&menu=1&vd_back=N

Während Sie im Haushaltsplanentwurf für 2021 eine Gewerbesteuererwartung von 12,5 Mio Euro ankündigen,wurden nach Ihren Angaben bis zum Jahresende 2020 13,2 Mio Euro

Gewerbesteuern verbucht. Somit dürfte die Einnahmeerwartung unter Berücksichtigung der Orientierungsdaten bei 15,5 Mio Euro liegen,mithin eine Einnahmeverbesserung von 3 Mio Euro brutto. Diese Veränderung wirkt sich auch positiv auf die mittelfristige Finanzplanung aus. Weder in den Erläuterungen zum Haushaltsplanentwurf noch auf Fragen in unserer Online-Klausur am 04. Februar 2021 haben Sie die Abweichung von den Orientierungsdaten begründet.

Die Steigerungsraten der Orientierungsdaten haben Sie im Haushaltsplanentwurf bei einigen Einnahmen übernommen,wenngleich ein Nachvollziehen dieser Haushaltsansätze nur mit ergänzenden Informationen möglich war. So wurden u.a. die Schlüsselzahlen für die Berechnung des Anteils an der Einkommensteuer nicht erläutert. Wir bitten Sie,solche Angaben künftig in den Haushaltsplanentwürfen zu berücksichtigen.