3.1. Finanzen

Zu unserem Verständnis von Transparenz gehört unter anderem, dass wir keine Versprechungen machen, die wir nicht halten können. Das gilt auch beim Blick auf den maroden Mettmanner Haushalt.

Der Haushalt ist auf der Mettmanner Homepage veröffentlicht:
https://www.mettmann.de/web/?page_id=1192

Allerdings sind die Zahlen bereits im April 2020 nicht mehr aktuell gewesen.
Bei der wegen Corona angesetzten „Ersatzsitzung“ des Rates (Haupt- und Finanzausschuss hat die Funktion des Rates übernommen) wurde der Haushalt 2020 offiziell verabschiedet. Die Besprechungen und Verabredungen dazu haben bereits im Vorfeld auf kleineren Ebenen stattgefunden. Anders als auf der Homepage zu lesen ist von einem Jahresfehlbetrag von etwa 4,2 Mio. € auszugehen. Es gibt Stimmen, die reden von etwa 6 Mio. €.

Dazu kommen die durch Corona verursachten Mindereinnahmen einerseits und erhöhte Ausgaben andererseits, die den Haushalt zusätzlich belasten werden. Aktuell ist die Rede von etwa 4, 2 Millionen Euro (Stand Mai 2020).
Hier werden also besondere Anstrengungen notwendig sein, um handlungsfähig und damit zukunftsfähig zu bleiben / werden.

Laut Bund der Steuerzahler (BdSt) gehen in Mettmann rund 65 Prozent der Steuereinnahmen allein für Personalkosten drauf. Ein Durchschnittswert liegt hier zwischen 45 und 50 Prozent. Überschreitungen gibt es laut BdSt auch im Bereich der Grundsteuerabgabe B. Bei einem Normsatz von 429 Punkten wird in Mettmann ein Wert von 480 veranschlagt. Zum Vergleich die Landeshauptstadt Düsseldorf, dort liegt der Wert bei 440 Punkten.

Lediglich die UBWG hat den Haushalt abgelehnt, die FDP hat sich enthalten, die Mehrheit der im Mettmanner Rat vertretenen Akteure haben ihm zugestimmt.
Tenor der Begründungen:
Mettmann müsse ja handlungsfähig bleiben.
Dazu zum einen: Es handelt sich um einen genehmigungspflichtigen Haushalt.
Zudem gäbe es durchaus Spielräume, auch bei Ablehnung des Haushaltes handlungsfähig zu bleiben.
Hierzu wurde die UBWG noch am 26. März 2020 wie folgt zitiert:
„Alleine mit den zur Übertragung aus Vorjahren bestehenden Haushaltsermächtigungen in Höhe von 16,3 Millionen Euro hat die Verwaltung ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung, um zu arbeiten. Um die Handlungsfähigkeit der Verwaltung zu sichern, sieht die Gemeindeverfassung neben der vorläufigen Haushaltsführung auch.

Dringlichkeitsentscheidungen vor. Vor Rechtskraft einer Haushaltssatzung können dringend notwendige Investitionen überplant- oder außerplanmäßig beschlossen werden.“

Die Verwaltung und der Stadtrat, so wie wir sie heute kennen, werden weitgehend handlungsunfähig werden und keinen Spielraum für Stadtentwicklung haben.

Wir stehen im Austausch mit unterschiedlichen Experten und werden versuchen im Rat und in den Ausschüssen mit modernen Konzepten zu konsolidierenden Lösungen beizutragen.

Unter anderem werden wir an der Verbesserung des unterjährigen Reporting- und Controlling-Prozesses arbeiten sowie an einer Gebührenordnung nach dem Kostendeckungsprinzip (Kapitalverzinsung).

Entscheidend wird sein, dass alle Maßnahmen auf nachhaltige Entlastung der Jahresrechnung sowie der Vermögens- und Kapitalstruktur ausgelegt werden.

Aus dieser Not heraus, müssen neue Konzepte her.

Wir wollen einen „Masterplan Entschuldung“ im Rahmen einer Gesamtstrategie für Mettmann.

 

Ein Schlüssel könnte die Auslagerung einzelner Sparten in separate zielorientierte Gesellschaften (GmbH´s, AG´s) sein:

  1. Gesellschaft: Auslagerung aller städtischen Immobilien, Einbindung privaten Kapitals (z.B. Aktien) mit dem Ziel: Bau einer Gesamtschule, sozialer Wohnungsbau und räumliche Lösung der Stadthalle.
  2. Gesellschaft: Auslagerung der Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing unter Einbindung der Werbegemeinschaften und Eigentümer innerstädtischer Immobilienbesitzer. + Betrieb und Vermarktung der Stadthalle.
  3. Gesellschaft: Ausbau der Stadtwerke Mettmann von einer passiven Gesellschaft in eine aktive Unternehmung, die selbst Produkte anbietet und einen Beitrag zur „Klimastadt Mettmann“ leistet.

Wir wollen die Balance finden zwischen Ökologie, Ökonomie und sozialer Gerechtigkeit.
Wir wollen vererben und nicht Schulden hinterlassen.

3.2. Verkehr

Das Thema Verkehr belastet unsere Stadt mittlerweile außerordentlich.
Und damit ist keineswegs nur die Menge der Autos, der LKW oder anderer Fahrzeuge gemeint. Das Thema spielt in jeder Stadt eine Hauptrolle, ist aber in Mettmann extrem emotional belastet.

Wir haben seit langer Zeit die Entwicklung der Verkehrsströme und die Versuche der Stadt, hier positiv einzugreifen, beobachtet.

Südtangente, Seibelquerspange, Netztrennung sind die drei großen Begriffe, die exemplarisch für die Mettmanner Verkehrsentwicklung stehen.

Vor allem die Netztrennung hat die Gemüter über Jahre erregt und nach wie vor steht sie exemplarisch für das Verkehrsdilemma in Mettmann.
Im Vorfeld der Umsetzung haben sich einzelne Persönlichkeiten, Initiativen, Gruppierungen und Vereine wie Mettmann Impulse e.V. daran abgearbeitet, an diesem für Mettmann so bedeutsamen Projekt mitzuarbeiten oder gedanklich beteiligt zu werden. Erfolglos.

Verkehrsgutachten wurden erstellt, die bei genauer Betrachtung in wesentlichen Kernpunkten Fehler enthielten. Hierzu wurde bereits im Jahr 2018 ein mehr als 10-seitiges Schreiben erstellt, das allen Fraktionen im Mettmanner Rat zugestellt worden war. Reaktionen blieben erst einmal weitgehend aus.
Das Papier wurde zwar 2019 im Verkehrsausschuss dann erörtert und es gab ja auch die „Verkehrswerkstatt“ in der Stadthalle. Dennoch haben das Gutachten und die Zahlen zumindest als Mit-Entscheidungsgrundlage weiter Bestand.

Wir werden daran arbeiten, dass das Mettmanner Verkehrskonzept in eine ganzheitliche Stadtentwicklungs-Strategie eingebettet wird. Wir denken, dass hierzu eine unbedingte Notwendigkeit besteht, wenn wir vermeiden wollen, dass es bei „Flickschusterei“ bleibt. Beispiel: Wenn ich erst Teile eines Verkehrskonzeptes in diesem Fall wortwörtlich in Stein meißele und anschließend feststelle, dass ich aufgrund anderer Herausforderungen dieses besser gelassen hätte, war das Meißeln Mist.

Wir wollen gerade beim Thema Verkehr mit all´ den Facetten eine enge Bürgerbeteiligung.

Empfehlungen des Verkehrsgutachtens zum MIV sind kontraproduktiv.
Ziel muss eine Verflüssigung des Verkehrs statt Stauproduktion durch Pförtnerung sein.

Wir plädieren für die Öffnung der Netztrennung unter klaren Auflagen.
Der Schwerlastverkehr muss auch künftig aus der Innenstadt herausgehalten werden.
Die Zufahrt zu den Parkhäusern am Jubi muss hingegen aus beiden Richtungen gewährleisten werden. Hierzu bietet sich nach wie vor das Shared Space System als geeignetste Maßnahme an. Andere Lösungen, sollten sie praktikabel sein, sind vorstellbar.

Wir wollen, dass die Nordumgehung (B7n) zurück auf die Planungsagenda kommt.
Mettmann wird diese Umgehung brauchen, selbst wenn weitere 30 Jahre vergehen.

Wir unterstützen das Projekt Bürgerbus vorbehaltlos.

Alle klimaschützenden Maßnahmen, die im Mobilitätssektor unternommen werden, werden von uns ebenfalls aktiv begleitet und befürwortet.
Dazu gehört natürlich auch der Ausbau des Radwegenetzes, allerdings bitte im Rahmen eines Gesamtverkehrskonzeptes.

3.3. Stadthalle

Die Stadthalle ist seit Jahrzehnten ein weiterer Zankapfel in unserer Stadt.
Sowohl im Rahmen unseres Gesamtkonzeptes als auch solo betrachtet plädieren wir für eine Neuorientierung.

Die Stadthalle gehört bereits jetzt zu den finanziell aufwändigsten Objekten in Mettmann.
Alleine für die allernotwendigsten Reparatur-Maßnahmen wendet die Stadt jährlich rund 130.000 € auf, so die Information zuletzt im Haupt- und Finanzausschuss am 28. April 2020. Das seien nur die allernotwendigsten, sicherheitsrelevanten Arbeiten.

Renovierungs- und Instandhaltungskosten sowie Planungs- und Gutachterkosten und aufgelaufene Sanierungsaufwände stehen in keinem Verhältnis mehr zu einem verantwortungsbewussten Handeln.

Zumal es in der Vergangenheit nie erkennbar war, dass sich die Halle etwa durch ein professionelles Management zu einem wirklich unternehmerisch tragfähigen Objekt entwickeln könnte.

Zudem stellt sich durchaus in unseren massiv veränderten Zeiten die berechtigte Frage nach dem Bedarf.

Inwieweit einerseits andere Örtlichkeiten wie beispielsweise das altehrwürdige Königshoftheater wieder in etwaige Planungen einbezogen können, muss gefragt werden dürfen. Auch andere, möglicherweise sogar flexible Lösungen als Veranstaltungsorte sind denkbar. Zudem können für kleinere Events auch die Aulen der Schulen oder/und das Golden K genutzt werden.

Für den Standort der Stadthalle bieten sich mehrere Alternativen an. Gemäß unserer Gesamtstrategie sollte es hierbei zur Entscheidungsfindung kommen.

Einerseits denken wir an sozialen Wohnungsbau, der in Mettmann dringend gebraucht wird.
Andererseits lassen sich vielleicht mehrere Interessen an dieser Stelle verbinden.
Denn sowohl ein flexibles, vielschichtiges Kommunikations- und Bürgerzentrum hat sehr attraktive Komponenten, wie auch ein in unsere Mettmann-2040-Strategie (s.u.) eingebettete Kombination aus Bildungs- und Gesundheits-Einrichtung.

3.4. Bildung

Bildung ist eines unserer zentralen Anliegen.

Bildung ist eines unserer zentralen Anliegen.

Noch immer spielt die soziale Herkunft eine Hauptrolle bei der Frage nach der Teilhabe an der Gesellschaft. Bildung beeinflusst die sozialen Chancen und die Möglichkeit zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben daneben maßgeblich.

Wir wollen einen Umbau der Mettmanner Schullandschaft.

Wir unterstützen die Gründung einer Gesamtschule. Voraussetzung muss eine solide Finanzierungsmöglichkeit sein.
Wir können uns langfristig auch die Umsetzung des Konzeptes einer „Freien Demokratischen Schule Mettmann“ vorstellen.

Unbedingt zeitnah umzusetzen ist die Instandsetzung und -haltung des bestehenden Gebäudebestands.

In allen Schulgebäuden der Stadt besteht Renovierungs-, in einigen Schulen massiver Sanierungsbedarf, weil -stau. Unter Berücksichtigung weiterer Anforderungen wie Umbau der Schullandschaft, Inklusion und Energieeinsparung werden enorme Kosten entstehen.

Wir fordern hierfür ausreichende Mittel zur Verfügung zu stellen.
Es geht um die wichtigste Investition in die Zukunft. Das ist die in unsere Kinder.

Bildung in und für die Zukunft

Bildung hat sich seit mehr als 100 Jahren nicht fundamental entwickelt.
In Corona-Zeiten wird / wurde uns allen dies noch offenbarer als vorher.
Und es ist nicht etwa nur die Digitalisierung, die zeitnah gefördert werden muss.
Sie ist nicht, wie andere weißmachen wollen, das Allheilmittel gegen Bildungsarmut.
Es muss daneben vielmehr um neue Inhalte, Strukturen und pädagogische Konzepte gehen.

Kreativität, Phantasie, und ganzheitliches Denken müssen zu Hauptinhalten der Bildung werden. Dazu müssen wir Stärken der Kleinsten stärken und Potentiale fördern. Problembewusstsein, Alltagskompetenzen und Kritik-Kommunikation muss in den Fokus von Bildung genommen werden.

Nach wie vor kann nicht für jedes Mettmanner Kind eine ausreichende schulische Perspektive angeboten werden. Mettmanner Kinder und Jugendliche sind aktuell darauf angewiesen, Schulen in Nachbarstädten zu besuchen.
Hier wollen wir gegensteuern.

Wir wollen, dass künftig

  • ein konsolidiertes Schulentwicklungskonzept als Grundlage für eine zukunftsfähige Mettmanner Schullandschaft entwickelt wird
  • eine Gesamtschule in Mettmann aufgebaut wird (s.o. zu Finanzierung)
  • einen bedarfsdeckenden OGATA-Ausbau an allen Grundschulen
  • Elternbefragungen zur Zukunft der Mettmanner Schullandschaft gemacht werden
  • auch das Votum von Kindern und Jugendlichen berücksichtigt wird
  • Schulen mit besonderer pädagogischer Prägung gestärkt werden
  • Schulsozialarbeit in allen Schulformen installiert wird

3.5. Klima & Ökologie

Oberste Priorität ist, nachfolgende Generationen im Blick zu halten.

Um ihnen eine lebenswerte Zukunft zu ermöglichen, pochen wir auf eine nachhaltige Stadtentwicklung.

Wir werden die Festschreibung eines Klimaziels unterstützen. Das kann auch die Beschreibung eines Prozesses in verschiedenen Schritten sein.

Wir werden den Ausbau alternativer Energien fördern und die Reaktivierung der eigenen Stadtwerke vorantreiben.

Das gleiche gilt für den Ausbau des ÖPNV-Angebotes.

Der Ausstoß klimaschädlicher Gase muss nachhaltig verringert werden. Dafür ist die Umsetzung eines Klimaschutzkonzeptes, das im Einklang einer nachhaltigen Gesamtstrategie für Mettmann erstellt wird, notwendig.

Wir müssen auf alle natürlichen Ressourcen schauen und beispielsweise weitere Versiegelung von Bodenflächen genau prüfen sowie alle baulichen Maßnahmen auf Klimaschutzgesichtspunkte prüfen.

Weitere Themen sind

  • um die CO2-Einsparung voranzutreiben, unterstützen wir die Förderung alternativer Energieerzeuger, wie z.B. Windkraft und Solarenergie
  • die Förderung alternativer Heiztechniken wie Wärmepumpen oder Block-Heizkraftwerke
  • Reaktivierung der Mettmanner Stadtwerke
  • eine Begrünung von Fassaden, Dächern, Höfen, Straßen und Plätzen
  • Photovoltaikanlagen auf städtischen Gebäuden
  • jeder alte Baumbestand ist zu schützen (s.u.a. „Rotbuche“ oder Baumbestand Lindenpark)
  • Förderung des ökologischen Landbaus
  • Urban Gardening (Nutzung öffentlicher Grünflächen durch die BürgerInnen selbst)
  • Erhalt, Ausbau und Vernetzung der Grün- und Freiflächen und gleichzeitige Planung von Grünflächen in Neubaugebieten
  • Mitarbeit an Projekten zur Abfallvermeidung
  • Artenschutz – Bienenhäuser, Blumenwiesen, Schaffung von Biotopen für Kleintiere

3.6. Verwaltungsorganisation

Wir möchten auch hier ohne Denkverbote agieren.
Wir halten eine umfassende Organisationsuntersuchung für notwendig. Dabei müssen sowohl Strukturen, Inhalte, Verantwortlichkeiten und vor allem die Möglichkeiten der Digitalisierung berücksichtigt werden.

Durch die Verabschiedung des Haushaltes im April 2020 haben Rat und Verwaltung einen weitgehend eingeschränkten Handlungsspielraum, um Mettmann zu entwickeln.

Aus dieser Not heraus müssen neue Konzepte kreiert werden.

Der Schlüssel wird die Auslagerung einzelner Sparten in separate zielorientierte Gesellschaften (GmbH´s, AG´s) sein.
Wir wollen mit allen relevanten Akteuren und entsprechenden Expertisen über folgende Themen reden:

  • Gesellschaft: Auslagerung aller städtischen Immobilien, Einbindung privaten Kapitals (z.B. Aktien) mit dem Ziel: Bau einer Gesamtschule, sozialer Wohnungsbau und räumliche Lösung der Stadthalle.
  • Gesellschaft: Auslagerung der Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing unter Einbindung der Werbegemeinschaften und Eigentümer innerstädtischer Immobilienbesitzer. + Betrieb und Vermarktung der Stadthalle.
  • Gesellschaft: Ausbau der Stadtwerke Mettmann von einer passiven Gesellschaft in eine aktive Unternehmung, die selbst Produkte anbietet und einen Beitrag zur „Klimastadt Mettmann“ leistet.

Mit einer solchen Struktur können die Mitarbeiter der Verwaltung reduziert werden und die ausgelagerten Stellen erhalten mehr Handlungsspielraum.

Unser Thema: Arbeitstitel „Mettmann 2040“

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