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Der Rat der Kreisstadt Mettmann hat – mehrheitlich – eine „Vorschlagsliste für die Schöffenwahl“ beschlossen. Und obwohl die Verwaltung zur Sitzung des vorangegangenen Haupt- und Finanzausschuss ausgeführt hatte:„Konkrete Ablehnungsgründe der in der Anlage enthaltenen Personen sind der Verwaltung nicht bekannt.“,erfolgte die Streichung des „Kandidaten 8“ von der Vorschlagsliste. Mehrheitlich –ohne jede weitere Begründung (siehe Protokoll zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss am 30. Mai 2023).

Sicherlich hat kein Bewerber für die Wahl zum Schöffen ein Recht auf der Vorschlagsliste zu stehen. „Allerdings darf sich die Gemeindevertretung bei der Aufstellung nicht von unsachgemäßen Erwägungen leiten lassen.“(www.schoeffenwahl.de)

Was ist nun sachgemäß an einer zwar mehrheitlichen,aber unbegründeten Entscheidung,einen einzelnen Bewerber nicht in die Vorschlagsliste aufzunehmen? Und dies,wo das Landgericht Wuppertal doch um 30 Vorschläge für potentielle Schöffen gebeten hatte,die Vorschlagsliste aber 54 Bewerber umfasst. Es hätten also etwa 20 Bewerber nicht auf die Vorschlagsliste gewählt werden sollen.

Wieso schreiten die Bürgermeisterin und der Justiziar der Stadt Mettmann an dieser Stelle nicht ein? Hatten sie doch zuvor alle Bewerber um das Schöffenamt für grundsätzlich geeignet erklärt.

Und wieso erfolgt von Seiten der Verwaltung nur der Hinweis:„Für die Aufnahme in die Liste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung,mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung erforderlich.“
Nicht aber ein Hinweis darauf,dass sich die Gemeindevertretung bei der Aufstellung der Vorschlagsliste nicht von unsachgemäßen Gründen leiten lassen darf?

Und wieso enthält die Bürgermeisterin sich bei der Abstimmung im Haupt- und Finanzausschuss? Und nimmt an der Abstimmung in der Ratssitzung gar nicht teil? Zweifel an der eigenen Empfehlung? Oder fehlt hier der Mut sich gegen eine nicht begründete und nicht nachvollziehbare Meinung einer Mehrheit im Rat zu stellen?

 

Wie kann ein Bewerber in der Ratssitzung ohne jede weitere Begründung ausgeschlossen werden? Insbesondere vor dem Hintergrund,dass er im Jugendhilfeausschuss bestätigt wurde. Auch von den Vertretern von CDU,SPD und den Grünen,die sich im Rat nun mehrheitlich gegen ihn ausgesprochen haben.

Findet hier eine benachteiligende Behandlung statt,die sich auf einer unrechtmässigen Grundlage abstützt und der eine angebrachte und objektive Rechtfertigung fehlt? Genau dies würde exakt der Definition von Diskriminierung entsprechen.

Daher an dieser Stelle die Frage an ALLE:
Ist das Verhalten der Mehrheit der Ratsmitglieder und der Verwaltung hier noch demokratisch? Oder schon diskriminierend? Wie seht Ihr das?