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Verzögert die Mettmanner Verwaltung das Bürgerbegehren für den Erhalt der Carl-Fuhlrott-Realschule?

Kommunale Wahlen finden zwar regelmäßig,aber eben nur im Abstand von fünf Jahren statt.
Um das Mitspracherecht der Bürgerinnen und Bürger in kommunalen Angelegenheiten zu stärken,wurden das Bürgerbegehren und der Bürgerentscheid in allen Bundesländern als Instrument der direkten Demokratie eingeführt.
In NRW sind die gesetzlichen Hürden im Vergleich zu anderen Bundesländern allerdings deutlich höher. Die Anzahl der erfolgreichen Bürgerentscheide ist in NRW im Bundesdurchschnitt entsprechend gering. Umso mehr müsste man doch erwarten,dass die Grundhaltung von Fraktionen und Verwaltung in unserer Stadt sowohl dem Bürgerbegehren als auch dem nachfolgenden Entscheid gegenüber wohlwollend und positiv sein müsste. Im Sinne des Grundgedankens der Demokratie. Denn es geht ja dabei zunächst nicht etwa um eine Sachentscheidung. Es geht „nur“ darum,ob man gewillt ist,die Meinung der Bürgerinnen und Bürgern zu einer Sache zu hören.

Der Verlauf der letzten Monate lässt daran deutliche Zweifel aufkommen.
In der letzten Ratssitzung am 29. Juni 2021 wurde das Bürgerbegehren aufgrund von formalen Fehlern von der Mehrheit des Rates für unzulässig erklärt. Das Gutachten der Verwaltung hatte diese Unzulässigkeit „festgestellt“. In der Ratssitzung kam allerdings nur der Gutachter der Verwaltung,Alexander Wirth von der Baumeister Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbH zu Wort.
Der Gutachter der Bürgerinitiative Realschule,Professor Rainer Tillmanns,wurde von der Verwaltung weder eingeladen und gehört noch wurde sein Gutachten den Ratsmitgliedern zwecks umfassender Information zur Verfügung gestellt. Der Verwaltungsrechtler war zu dem Ergebnis gekommen,das Bürgerbegehren sei zulässig.

Während der gleichen Sitzung wurde der Antrag der Fraktion Zur Sache! Mettmann,die Entscheidung über ein Ratsbürgerbegehren auf die Tagesordnung zu setzen abgelehnt. Um auf diesem Weg zu einem Bürgerentscheid zu kommen,ist eine Zweidrittelmehrheit notwendig.

Die Fraktion hatte dann am Mittwoch,den 30. Juni 2021 und damit einen Tag nach der letzten Ratssitzung den Antrag gestellt,die Verwaltung möge eine Ratssondersitzung einberufen,in der über ein Ratsbürgerbegehren abgestimmt wird. Nach §47 der Gemeindeordnung (GO) NRW hat dies „unverzüglich“ zu geschehen. Daraufhin passierte erst einmal eine Woche lang nichts.
Die Bürgermeisterin Sandra Pietschmann hat den Rat nicht „unverzüglich“ zu einer Sonderratssitzung einberufen,wie es die GO NRW vorschreibt. Weder am Donnerstag noch am Freitag und auch nicht am darauffolgenden Montag. Der Vorgang wurde von der Verwaltungsspitze in den Start der Sommerferien hinein verzögert. Offenkundig in Absprache mindestens mit der SPD-Fraktion. Diese hatte auch einen Antrag auf Sonderratssitzung gestellt,allerdings offenbar ohne sich auf den § 47 zu beziehen und damit ohne zeitliche Dringlichkeit. Die Rolle der SPD in dieser Sache genau zu beobachten,wird interessant sein.

Dies wurde am Donnerstag,08. Juli 2021 offenkundig. An diesem Tag hat die Bürgermeisterin dann in einem Gespräch,das einen Tag zuvor terminiert worden war erklärt,aus diversen Gründen könne eine Ratssondersitzung nicht so „kurzfristig“ stattfinden und wenn man denn überhaupt die Chance auf eine Zweidrittelmehrheit für ein Ratsbürgerbegehren haben wolle,müsse die Sondersitzung nach den Ferien stattfinden.

Unterstützung für dieses Vorgehen kam vom SPD-Fraktionsvorsitzenden Florian Peters. Beide erklärten unverblümt,würde die Fraktion Zur Sache! Mettmann nun auf der sofortigen Ratssondersitzung bestehen,würde sicher nur ein Teil der Ratsmitglieder erscheinen.

Die Fraktion Zur Sache! Mettmann hat daraufhin eine Ratssondersitzung unmittelbar nach den Sommerferien,am 19. August oder spätestens am 24. August beantragt.
Hintergrund:Der Ratsbürgerentscheid soll nach unserer Auffassung im Zuge der Bundestagswahl am 26. September 2021 durchgeführt werden,um u.a. dem Gebot der sparsamen Haushaltsführung Rechnung zu tragen. Dies sehen sowohl Kommentare zum Thema als auch Mitarbeiter von „Mehr Demokratie e.V.“ so.

Dies könne die Verwaltung auch nicht leisten,hieß es dann in einer weiteren Besprechung am 14. Juli 2021,der Aufwand sei bis Ende August nicht zu bewerkstelligen.
Wir haben das mehrfach hinterfragt,die Antwort blieb stets die gleiche. Zuletzt wurde die Ratssondersitzung für den 09. September avisiert.

Zu spät um den Bürgerentscheid am Tag der Bundestagswahl durchzuführen. Auch hier hat die Mettmanner Verwaltung offensichtlich „eigene Ansichten“ durchgesetzt.
Und auch hier steht die Vermutung im Raum,dass dies in Absprache mit den Mehrheitsfraktionen im Rat geschehen ist. Ein Termin für den etwaigen Bürgerentscheid wurde zuletzt für den November genannt.

All diese Verzögerungen haben natürlich Auswirkungen auf die weiteren Planungen aller direkt und indirekt Beteiligten. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt lässt sich nach unserer Einschätzung leider nicht voraussagen,wie sich dieser Prozess weiterentwickelt.

Diese Vorgänge hinterlassen nicht den Eindruck,es werde alles getan,um die Stimme der Bürgerinnen und Bürger zu hören. Es scheint eher so,als werde hier „auf Zeit gespielt“.
Nach Auskunft mehrerer Mitglieder vom Verein „Mehr Demokratie e.V“ leider kein Einzelfall im Land. Allerdings gäbe es auch durchaus viele positive Beispiele von Kommunen,die sich im Zweifel sehr wohlwollend gegenüber Bürgerbegehren verhalten –und eher gemeinsam mit der Bürgerschaft agieren würden.

Für unsere Fraktion stellt sich hier die Frage:
Wollen wir uns in Mettmann in diesen Tagen gegen einen Bürgerentscheid stellen?
Ausgerechnet in einer Frage,die die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt wie wenige andere beschäftigt und im Übrigen auch auf sehr lange Sicht Auswirkungen auf uns alle haben wird?

Wir sind mehr als irritiert,dass zumindest bis zum aktuellen Zeitpunkt alles darauf hindeutet,dass die Verwaltung und die Mehrheitsfraktionen dies offenkundig ganz anders beurteilen.

Hier scheint deutlich zu werden,wie Bürger:innenmeinung bewertet wird.
Und es gilt einmal mehr:Transparenz – Fehlanzeige.

Der Verein Mehr Demokratie e.V. schreibt dazu:

„Für den Rat gibt es vier Gründe,ein Begehren zu initiieren:

  1. weil sich der Rat in einer wichtigen kommunalpolitischen Entscheidung nicht einig war
  2. aufgrund der Auffassung,dass dies die Legitimität einer Entscheidung erhöht oder
  3. um das Anliegen eines nicht eingereichten oder unzulässigen Bürgerbegehrens
    aufzugreifen
  4. als Alternativfrage zu einem zur Abstimmung kommenden Bürgerbegehren“