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Unsere Meinung zum geplanten Doppelhaushalt 2024/2025 der Stadt Mettmann - 23.10.2023

Im Gegensatz zur herkömmlichen Praxis,jährlich einen Haushaltsplan zu erstellen,besteht für Städte die Möglichkeit,einen Zweijahreshaushalt oder Doppelhaushalt zu verabschieden,der Festlegungen für einen Zeitraum von zwei Jahren enthält. In Mettmann planen Bürgermeisterin Sandra Pietschmann und Kämmerin Veronika Traumann die Einführung eines Doppelhaushalts für die Jahre 2024 und 2025. Diesen Schritt haben wir von den Wählergemeinschaften „Zur Sache!“(ZSM) Mettmann und M.U.T. in einer gemeinsamen Stellungnahme kritisiert.

In anderen Städten ist es üblich,dass Bürgermeister und Kämmerer vor der Entscheidung über Ein- oder Zweijahreshaushalte in Kommunikation mit den Fraktionen stehen,während in Mettmann die Entscheidung ohne vorherige Konsultation getroffen wurde.

Die Verwaltung begründet die Einführung eines Doppelhaushalts mit den Vorteilen,die sich aus einer Reduzierung der erforderlichen Personalressourcen und dem Wegfall der vorläufigen Haushaltsführung im Folgejahr ergeben. Wir sehen hingegen in diesem Vorgehen eine mangelnde Transparenz,da die Nachteile nicht ausreichend berücksichtigt werden.

Die Aufstellung eines Haushaltsplans für zwei Jahre erfordert eine hohe Präzision. Der Nachteil eines Doppelhaushalts liegt vor allem in der großen Unsicherheit bei der Planung für das zweite Jahr,bedingt durch externe Einflüsse und schwierige wirtschaftliche Rahmenbedingungen. Die Unsicherheiten hinsichtlich der wirtschaftlichen Entwicklungen und Inflation,machen es schwer realistische Kostenprognosen bis 2025 zu erstellen.

Bereits in der Vergangenheit gab es in Mettmann einen Doppelhaushalt,der erhebliche Abweichungen vom ursprünglichen Plan aufwies,wodurch Nachsteuerungen im Folgejahr erforderlich wurden. Angesichts der derzeitigen unsicheren Lage und schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen stellt sich die Frage,warum man dieses Risiko erneut eingehen möchte.

Wir vermuten,dass die Entscheidung für einen Doppelhaushalt politische Gründe hat,insbesondere im Hinblick auf die Kommunalwahlen im Jahr 2025. Wir befürchten,dass unpopuläre Maßnahmen wie Steuererhöhungen vorzeitig beschlossen werden,um sie im Wahljahr 2025 zu vermeiden.

Wir warnen davor,dass eine zweijährige Haushaltsplanung möglicherweise auf Kosten der Bürgerinnen und Bürger geht und Unschärfen bei den Haushaltsansätzen die Berechnung der Grundsteuer B in Frage stellen könnten.