Stellungnahme zur Kirchendelle
Liebe Mitglieder,Wähler und Freunde der Gruppe ZSM im Mettmanner Stadtrat,
auf Grund der zunehmenden Verhärtung der Fronten,Falschmeldungen und ehrabschneidenden Äußerungen gegenüber den Beteiligen an der Planung der geplanten Änderung und Teilbebauungder Kirchendelle,möchten wir Euch die Sachlage und unseren Standpunkt zu den geplanten Maßnahmen diesem Bereich erläutern.
Fakten:
Der Bereich der Kirchendelle ist im Regionalplan als Siedlungsgebiet ausgewiesen. Die ausgewiesen Gesamtfläche ist 470.000,00 m² groß. Der Bereich der Aufstellungsbeschlüsse für die Anpassung der Flächennutzungspläne beträgt. 13.600 m². Dieses entspricht weniger als 3% der Gesamtfläche.
Entwicklung:
Die Stadt Mettmann plant auf der östlichen Seite der Hasseler Str. ein Schulzentrum mit Sporthallen und eventuell ein Schwimmbad. Die dadurch freiwerdenden innerstädtischen Flächen sollen einer Wohnbebauung zugeführt werden. Um diese Planung umsetzen zu können,bat die Stadtspitze der Stadt Mettmann den örtlichen Landwirt und Flächeneigentümer um den Verkauf der notwendigen Flächen.
Der Flächeneigentümer hat als Landwirt das Problem,durch den Flächenverkauf unter eine,für einen landwirtschaftlichen Betrieb notwendige Flächenausstattung,zu fallen. Er verlöre seine sogenannte landwirtschaftliche Privilegierung. Diese ist für Landwirte Voraussetzung für den Erwerb landwirtschaftlicher Nutzflächen.
Aus diesem Erfordernis wurde zusätzlich zum Kaufpreis,durch die Stadt Ersatzland angeboten. Genau für diesen Zweck bevorratet die städtische Tochtergesellschaft GfW seit Jahren landwirtschaftliche Tauschflächen.
Erfahrungsgemäß liegen zwischen Ankauf eines Grundstücks und dem tatsächlichen Baubeginn Jahre. Da also für diese Flächenübertragung keine Eile geboten war,wurde der Vollzug des Kaufs ausgesetzt.
Der Sinn ist,dem Landwirt Zeit einzuräumen,sich auf dem privaten Markt in Mettmann und
Umgebung selber Ersatzland zu besorgen. Nur für den Fall,dass diese Bemühungen erfolglos
bleiben,würden die Ersatzflächen von der GfW zum Bodenrichtwert angekauft.
Von Gegnern der geplanten Bebauung wurde dieser Flächentausch mit dem Begriff „Geschmäckle“ betitelt,die Protagonisten verunglimpft und dem Geschäft die rechtliche Basis abgesprochen.
Nichts davon ist richtig.
Eine solche Vereinbarung zwischen Gemeinden und Landwirten ist normal und üblich. Die städtischen Verhandler haben zum Vorteil städtischer Interessen gehandelt. Im Übrigen,so ist es den lokalen Pressemitteilungen zu entnehmen,gibt es ganz klar keinerlei juristische Bedenken hinsichtlich der gewählten Vertragsgestaltung. Dahingehende Unterstellungen
gegen die Mandatsträger der Stadt und Vertragsparteien sind nicht angemessen und ehrabschneidend.
Des Weiteren bat die Stadtspitze und besonders die Wirtschaftsförderung,den Landwirt zu prüfen,ob er einen weiteren Teil seiner Flächen für einen sogenannten Nahversorger zur Verfügung stellen würde.
Der Begriff Nahversorger beinhaltet das Wort „Nah“. Es handelt sich also keineswegs,wie behauptet,um ein Einkaufcenter auf grüner Wiese mit einem überregionalen Einzugsgebiet. Ein Nahversorger produziert kein zusätzliches Verkehrsaufkommen,sondern reduziert dieses,weil Anlieger,welche sonst fahren müssten,ein solches jetzt fußläufig erreichen können.
Zusätzlich vorteilhaft für Mettmann ist der auf dem Nahversorger vorgeschlagene Wohnraum mit mind. 20% preisgedämpfer Miete.
Zusammen mit der Straßenrandbebauung an der Straße Auf dem Pfennig könnte hier Wohnraum geschaffen werden,denn der Mangel an Wohnraum hat sich zu einem Problem der gesamten Gesellschaft entwickelt. Hier zumindest ein bisschen Abhilfe zu schaffen,ist für uns wichtiger Punkt.
Anliegerinteressen:
Die berechtigten Interessen der örtlichen Nachbarschaft sind für uns ein wichtiges Anliegen. Diese sind selbstverständlich zu beachten und in eine Planung einzuarbeiten. Entgegen den Sachvorträgen in einigen Veröffentlichungen,wurde von der Stadt und den beteiligten Fachbehörden eine überaus umfangreiche Prüfung durchgeführt. Die öffentlich einsehbaren Prüfungen haben eine ökologische und klimafördernde Aufwertung des Gebietes nachgewiesen.
Die begrünten Dachlandschaften drosseln den Regenwasserabfluss und kühlen durch die Verdunstungskälte die Umgebung. Das überschüssige Regenwasser wird gedrosselt und dem naheliegenden Landschaftsschutzgebiet zugeführt,welches durch die zunehmende Austrocknung durch die vorhandene Bebauung im Bestand gefährdet ist.
Der verrohrte Pfennigbach wird freigelegt. Dadurch wird das Gewässer für Kleintiere durchgängig und durch die zusätzliche Gewässerfläche entstehen weitere Versickerungs- und Verdunstungsflächen.
Ein negativer Einfluss auf das Mikroklima ist prüfungsgemäß ausgeschlossen. Im Gegensatz zur Bestandsbebauung,wird in den Bebauungsplänen eine mit hohen Auflagen belegte landschaftsschonende und klimafreundliche Bauweise gefordert.
Im Gegensatz dazu liefert ein Blick auf das Luftbild der näheren Umgebung die wahren Ursachen der Gewässeraustrocknung in Hitzeperioden und eine Erhöhung der Lufttemperaturen. Auf keinem Gebäude der näheren Umgebung sind Dachbegrünungen und Solaranlagen von Bedeutung zu erkennen. Viele Vorgärten sind nicht begrünt,sondern zugepflastert. Hier ist klimatechnisch noch viel Luft nach oben.
Abschließend:
Wir haben Verständnis für die Gewöhnung an eine schöne Aussicht,ein pochen darauf steht den gesamten gesellschaftlichen belangen aber entgegen. Da sollte sich jeder fragen,was er für die Allgemeinheit und deren Wohlergehen tut.
Wohnen allgemein ist ein Grundrecht nach Artikel 11 Absatz 1 des UN-Sozialpaktes.
Die Anwohner haben dazu ein Recht auf schonenden Umgang mit ihrer Heimat und auf die Vermeidung unangemessener Beeinträchtigung Ihres Wohnumfeldes. Dieses ist unstrittig.
Diese kann aber nicht dazu führen,dass jegliche Bebauung im Bereich der Kirchendelle für alle Zeiten ausgeschlossen wird. Auch andere Mit- und potentielle Neubürger haben ein Recht auf Wohnraum und ein schönes
Wohnumfeld,die Mehrheitsgesellschaft der Stadt hat ein Anrecht auf Entwicklungspotential und ohne weitere Entwicklung gibt es keine erstrebenswerte Zukunft.
Aus diesem Grund befürworten wir die Planung zur Änderung des Flächennutzungsplanes als „Öffnung“ des Gebietes Kirchendelle sowie die geringfügige Bebauung der Kirchendelle ausdrücklich.

