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Verfahren zur Beigeordneten-Wahl im Dezernat Bildung,Jugend und Soziales
hier:Erklärung zu Protokoll

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Pietschmann,
sehr geehrte Ratsmitglieder,

die Ratsmitglieder Rainer Dittel,Axel Ellsiepen,Andreas Konrad von der Fraktion „Zur Sache Mettmann“ sowie Jürgen Gutt und André Bär von der Fraktion „DIE LINKE“ möchten folgende Erklärung zum Verfahren zur Beigeordneten-Wahl im Dezernat Bildung,Jugend und Soziales zu Protokoll geben:

Mit Schreiben vom 02.03.2022 haben wir Frau Bürgermeisterin Sandra Pietschmann unsere Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verfahrens zur Beigeordneten-Wahl mit der Bitte um Prüfung und Antwort zugesandt.

Am 10.03.2022 ließ sie uns wissen,sie sei mit der Sache befasst und werde wieder auf uns zukommen.

Gestern hat sie uns eine Erklärung vom Städte- und Gemeindebund gesendet,dem sie offenbar unser Schreiben zur Durchsicht geschickt hatte. Eine eigene Stellungnahme Ihrerseits liegt bis dato nicht vor.

Wir halten bereits den Ratsbeschluss des Rates der Gemeinde Mettmann vom 27. Januar 2022 zur Ausschreibung der Stelle des Beigeordneten für das Dezernat Bildung,Jugend und Soziales sowie die Planung des weiteren Wahlverfahrens nach wie vor für anfechtbar,da beide Beschlussfassungen nicht Bestandteil der Tagesordnung waren.

Daher müsste der Ratsbeschluss hinsichtlich der Ausschreibung und Eingruppierung der Stelle des Beigeordneten im Dezernat Bildung,Jugend und Soziales vom 27.01.2022 nach unserer Auffassung aufgehoben werden.

In den letzten 24 Stunden haben weitere Erkenntnisse dafür gesorgt,dass wir nun tätig werden.

In mindestens einem Fall wurde Akteneinsicht so spät erteilt,dass sie am Tag der Sitzung nicht mehr wahrgenommen werden konnte.

Im Rahmen einer erfolgten Akteneinsicht am gestrigen Tage hat sich herausgestellt,dass keine Vorstellungsgespräche stattgefunden haben. Zudem hat die Verwaltung ohne Mitwirkung des Rates bereits allen Bewerbern,bis auf einem,eine Absage zugesandt.

Aufgrund dieser Verfahrensfehler,die nicht zuletzt auch unsere Mitwirkungsrechte verletzen,dürfte die Wahl des Beigeordneten für das Dezernat Bildung,Jugend und Soziales unserer Ansicht nach heute nicht stattfinden.

Wir haben uns als Ratsmitglieder verpflichtet,unsere Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen,das Grundgesetz,die Verfassung des Landes und die Gesetze zu beachten und unsere Pflichten zum Wohl der Gemeinde erfüllen werden.

Im Folgenden begründen wir unser Vorgehen genauer:

Am 14. Januar 2022 wurde den Ratsmitgliedern die Einladung sowie Tagesordnung zur Ratssitzung am 27. Januar 2022 zugesendet,am gleichen Tag erfolgte die öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt 1 aus 2022. Am 21. Januar 2022 erhielten die Ratsmitglieder einen Nachtrag zur Einladung vom 14. Januar 2022 für die Sitzung des Rates am 27. Januar 2022,am gleichen Tag erfolgte eine entsprechende Bekanntmachung im Amtsblatt 2 aus 2022.

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 27. Januar 2022 auf den Beschlussvorschlag der Verwaltung hin mehrheitlich entschieden,die Stelle des Beigeordneten für das Dezernat Bildung,Jugend und Soziales auszuschreiben und die Eingruppierung in A16 vorzunehmen.

Das Ratsmitglied André Bär wies noch vor Beschlussfassung darauf hin,dass die Tagesordnung seiner Ansicht nach eine derartige Beschlussfassung nicht zulässt.

Die Tagesordnung wird durch die Bürgermeisterin festgesetzt (vgl. § 48 GO NRW). Hiernach kann die Tagesordnung u.a. noch in der Sitzung durch Beschluss des Rates erweitert werden,wenn es sich um Angelegenheiten handelt,die keinen Aufschub dulden oder die von äußerster Dringlichkeit sind (vgl. § 12 Änderung und Erweiterung der Tagesordnung,Geschäftsordnung des Rates). Die Tagesordnung wurde vom Stadtrat zu Beginn seiner Sitzung am 27. Januar 2022 beschlossen und damit abschließend festgesetzt.

„In der Einladung sind Zeit,Ort und Tagesordnung anzugeben. Ihr sind die erforderlichen schriftlichen Erläuterungen zu den einzelnen Verhandlungsgegenständen vollständig beizugeben“ (vgl. § 1 Einberufung der Ratssitzungen,Geschäftsordnung des Rates).

Weder der Tagesordnungspunkt „Nachbesetzung der Stelle des Ersten Beigeordneten“ noch die Tagesordnungspunkte „Änderung der Hauptsatzung“ und „Einvernehmen zur Aufbauorganisation“ waren geeignet,über eine Ausschreibung und/oder eine Eingruppierung der Stelle des Beigeordneten im Dezernat Bildung,Jugend und Soziales beschließen zu können.

Weder die am 14. Januar 2022 übersandte Einladung zur Ratssitzung am 27. Januar 2022 noch die nachträglich versandte Einladung vom 21. Januar 2022 erhielten zu diesem Beschlussvorschlage etwaige Informationen. Auch aus den Sitzungsunterlagen (Verwaltungserläuterungen zu den Tagesordnungspunkten) ging eine solche Beschlussfassung nicht hervor.

Der Tagesordnungspunkt „Änderung der Hauptsatzung“ beinhaltete eine Änderung der Hauptsatzung in Bezug auf die Anzahl der Beigeordneten. Entsprechende Bezüge zu einer Ausschreibung und Eingruppierung der Stelle des Beigeordneten im Dezernat Bildung,Jugend und Soziales sind auch den dazugehörigen Verwaltungserläuterungen nicht zu entnehmen.

Der Tagesordnungspunkt „Einvernehmen zur Aufbauorganisation“ beinhaltete den Beschlussvorschlag:„Die Umsetzung der neuen Aufbauorganisation erfolgt im Einvernehmen zwischen Rat und Bürgermeisterin.“ Entsprechende Bezüge zu einer Ausschreibung und Eingruppierung der Stelle des Beigeordneten im Dezernat Bildung,Jugend und Soziales sind auch den dazugehörigen Verwaltungserläuterungen nicht zu entnehmen.

Insofern ist festzuhalten,dass wir als Ratsmitglieder durch Übersendung der Einladung vom 14. Januar 2022 bzw. dem Nachtrag vom 21. Januar 2022 nicht darüber informiert wurden,dass eine Beschlussfassung hinsichtlich einer Ausschreibung und Eingruppierung der Stelle des Beigeordneten im Dezernat Bildung,Jugend und Soziales in der Ratssitzung am 27. Januar 2022 bevorstand. Vielmehr haben wir erst in der Ratssitzung selbst von dem Beschlussvorschlag erfahren. Somit hatten wir keine Möglichkeit,uns als Ratsmitglied mit diesem Beschlussvorschlag im Vorhinein der Sitzung auseinanderzusetzen und seine Auswirkungen zu beurteilen.

Die unzureichenden Informationen vor der Sitzung hinsichtlich der besagten Beschlussfassung führen unserer Ansicht nach dazu,dass wir als Ratsmitglieder in unseren Mitwirkungsrechten verletzt worden sind.

Weiterhin ist zu beanstanden,dass es keine Personal-Findungskommission gab.
Das Auswahlverfahren wurde von der Verwaltung verantwortet,nicht etwa vom Rat,bzw. einer vom Rat bestimmten Kommission.

Darüber hinaus hat es im Rat keine Vorstellung der Bewerber*innen gegeben.
Zudem hat die Akteneinsicht zutage gefördert,dass es auch keine Bewerbungsgespräche gegeben hat und dass die anderen Bewerber*innen bereits ihre Absagen erhalten haben.

Zuletzt müssen wir feststellen,dass das gesamte Verfahren der Wahl der/des künftigen Beigeordneten letztlich ein „Schauspiel“ war. Marko Sucic stand allem Anschein nach bereits vor der ersten Erwähnung einer Beigeordneten-Wahl als Kandidat,der es werden soll,fest.
Fast folgerichtig wird er auch heute als einziger Kandidat präsentiert,die entsprechende Auswahl hat die Verwaltung getroffen. Dies ist aber originäre Aufgabe des Rates.

Wir möchten in diesem Zusammenhang darauf hinweisen,dass etwaigen Absprachen im Rahmen von Fraktions-Vorsitzenden-Runden nicht zuletzt in diesem Zusammenhang keinerlei bindende Wirkung zukommen. Eine Fraktions-Vorsitzenden-Runde ist unserer Ansicht nach in erster Linie durch einen informellen Charakter geprägt und auch dazu geeignet Gremiensitzungen vorzubereiten,wenngleich diese dadurch nicht ersetzt werden können. Fraktionsvorsitzende sind zunächst nur einzelne Ratsmitglieder,die ihre Fraktion vertreten. Jedoch hat jedes Ratsmitglied unabhängig einer Fraktionszugehörigkeit eigene Rechte. Insofern können in einer Fraktions-Vorsitzenden-Runde getroffene Absprachen regelmäßig auch keine Ratsbeschlüsse ersetzen. Wir erwähnen dies vor dem Hintergrund,dass in den Fraktions-Vorsitzenden-Runden am 20. Januar 2022 und am 31.01.2022 entsprechende Beratungsgegenstände zum vorliegenden Sachverhalt besprochen –und schriftlich fixiert wurden (vgl. Protokolle der Fraktions-Vorsitzenden-Runden).

Wir möchten,nicht zuletzt um auch hier mögliche Schäden von der Stadt abzuwenden,ebenfalls darauf hinweisen,dass das oben beschriebene Verfahren nach unserer Einschätzung den Grundsatz der Öffentlichkeit (vgl. § 48 GO NRW) verletzen könnte und sich hieraus über das Merkmal der Mitwirkungsrechte von Ratsmitgliedern hinaus auch weitere Rechtsverstöße samt seinen möglichen Folgen ergeben könnten. Ebenfalls möchten wir darauf hinweisen,dass Verfahrensmängel auch zu Konkurrentenklagen mit samt seinen möglichen Folgen führen könnten.

Wir haben uns als Ratsmitglieder verpflichtet,unsere Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen,das Grundgesetz,die Verfassung des Landes und die Gesetze zu beachten und unsere Pflichten zum Wohl der Gemeinde erfüllen werden. (vgl. Verpflichtungsformel).

In diesem Sinne verstehen Sie bitte unsere hier aufgeführten Darlegungen.

Gezeichnet am 22.03.2022
André Bär,Rainer Dittel,Axel Ellsiepen,Jürgen Gutt,Andreas Konrad,
Mitglieder des Rates der Stadt Mettmann