Aktuelles

Maßnahme 12:
„Kostenerstattung oder Verzicht auf unentgeltliche Leistungen des Baubetriebshofs (BBH) für Veranstaltungen Privater/Dritter“
(s. Ratsvorlage für die Sitzung am 02.11.2022,S. 45 der abgebildeten IMAKA-Untersuchung)

Nach Feststellung von IMAKA werden für die Durchführung von ca. 30 Veranstaltungen pro Jahr 6,7 Mitarbeiter des Baubetriebshofes ohne Weiterberechnung des entstandenen Aufwands eingesetzt.

Ohne die einzelnen Veranstaltungen sowie den dafür entstehenden Aufwand im Detail darzustellen,wird zwischen 4 städtischen und 26 Veranstaltungen durch Private/Dritte unterschieden.

Unter anderem werden folgende Fragen nicht beantwortet:
Um welche Veranstaltungen handelt es sich hier im Detail?
Wie hoch ist der jeweilige Aufwand?
Welche Leistungen werden im Einzelnen erbracht?

Durch Kostenerstattungen für Dienstleistungen des BBH für Veranstaltungen Privater/Dritter sieht IMAKA ein Ergebnisverbesserungspotential in Höhe von ca. 450.000 € –500.000 €.

IMAKA empfiehlt die Kostenerstattung für BBH-Leistungen in einer gesonderten Satzung zu regeln.

Überraschung:
Die Verwaltung sieht dagegen bei dieser Position überhaupt kein Verbesserungspotential.
Das Argument:
Die Mitarbeiter würden,sofern Sie nicht für Veranstaltungen Privater/Dritter eingesetzt werden,ihren originären Tätigkeiten (Gehwegreparaturen,Transporte,Asphaltarbeiten etc.) nachgehen.
Und somit könnten keine 5,7 VZÄ an Personal eingespart werden.

Die Möglichkeit der Kostenerstattung für durch den BBH erbrachte Leistungen wird von der Verwaltung nicht ansatzweise in Erwägung gezogen.
Auch gibt es diesbezüglich keinerlei Erläuterungen,warum eine Abrechnung für Private/Dritte nicht umsetzbar sein sollte.

So fehlt eine Auflistung geschweige denn eine Analyse der einzelnen Veranstaltungen Privater/Dritter,dem damit verbundenen personellen Aufwand für den BBH sowie einer Möglichkeit der Kostenberechnung.

Wieso beauftragt man dann überhaupt ein Consultingunternehmen mit der Erarbeitung von Vorschlägen zur Haushaltskonsolidierung?

Sofern nach Ausführung der Verwaltung kein Minderaufwand entsteht,sofern die Mitarbeiter des BBH Veranstaltungen Privater/Dritter nicht unterstützen (was an sich ja schon schwer bis gar nicht vorstellbar ist) sollte da nicht zumindest die Möglichkeit der Kostenerstattung durch Private/Dritte geprüft werden?

Schließlich trägt die Maßnahme die Überschrift Kostenerstattung ODERVerzicht auf unentgeltliche Leistungen …!

Auf Basis der vorliegenden Unterlagen ist eine abschließende Entscheidungsfindung also an sich gar nicht möglich!