Anfrage zur Sitzung des Mettmanner Stadtrats am 28. März 2023 zum
Forderungsmanagement der Stadt Mettmann
Jahresabschluss 2019 – abgewertete Forderungen
Im Ratsinformationssystem ist ein Entwurf des Jahresabschlusses 2019 mit Datum vom 14.07.2021 hinterlegt (dort zu finden unter Haushalt=>Jahresabschluss 2019). Der vom Rat beschlossene finale Jahresabschluss 2019 mit Datum vom 05.05.2022 (zu finden im Ratsinformationssystem unter TOP 11 der 6. Sitzung des Rates der Kreisstadt Mettmann am 21.06.2022) unterscheidet sich von dem Entwurf gravierend.
Auffällig ist,dass sich vom Entwurf zur finalen Fassung die Bilanzsumme um mehr als 1.000.000 € verschlechterthat. Der Jahresüberschuss verringert sich geringfügig von 527.976,59 € (Entwurf) auf 436.890,68 € (finale Fassung).
Bei genauerer Betrachtung ist festzustellen,dass sich die Summe aller Forderungen laut Forderungsspiegel um fast 1,3 Mio. € verringert hat!
Im Einzelnen sind folgende Forderungen ausgebucht worden:
Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen
aus Transferleistungen mit einer
Restlaufzeit von bis zu 1 Jahr: –909.616,90 €
Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren: –354.143,73 €
Privatrechtliche Forderungen mit einer
Restlaufzeit von bis zu 1 Jahr: –24.462,07 €
Summe –1.288.222,70 €
In der Bilanz ergibt eine Differenz hinsichtlich der Forderungen in Höhe von 1.020.539,21 €. (Hinweis:Die Werte der Summe aller Forderungen im „Entwurf Forderungsspiegel“ passen nicht zu den Werten „Entwurf Bilanz“.)
Auffällig ist weiterhin,dass Rückstellungen in Höhe von gut 580.000 € aufgelöst wurden. Hierbei handelt es sich im Detail um folgende Rückstellungen:
Rückstellung für Sozialversicherungsbeiträge: 3.817,40 €
(Rest-)Rückstellung für Teilkreisumlage/Förderschulen: 377.898,00 €
Rückstellung für Sonderumlage VRR (gebildet in 2019): 200.000,00 €
Summe 581.715,40 €
Außerdem hat sich die Allgemeine Rücklage vom Entwurf zur finalen Fassung um fast 350.000 € verringert.
Insgesamt verschlechtert sich das Ergebnis (Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag) durch diese „Maßnahmen“ lediglich um rund 91.000 €.
Wir bitten in diesem Zusammenhang um die schriftliche Beantwortung der folgenden Fragen:
- Hat das Ausbuchen der Forderungen damit zu tun,dass das Prüfungsamt des Kreises Mettmann in seinem Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Mettmann zum 31.12.2020 mit Datum vom 20.10.2022 festgestellt und unter „Unregelmäßigkeiten“ vermerkt hat „Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung wurde festgestellt,dass ein Bearbeitungsrückstand in der Mahnung und Vollstreckung aufgetreten ist. … Ein Forderungscontrolling existiert aufgrund des Personalmangels nicht.“? Oder gibt es hierfür eine andere Erklärung?
- Wieso gab bzw. gibt es bzgl. des Ausbuchens der Forderungen bisher keinerlei Erläuterungendurch die Verwaltung?
- Ist in nachfolgenden Jahren ebenfalls mit dem „Verfall“ von Forderungen zu rechnen?
- Wie wird die Auflösung von Rückstellungen in Höhe von gut 580.000 € begründet?
- Warum beeinflussen Ergebnisänderungen des Jahres 2019 (Abwertung Forderungen ca. 1,0 Mio. € und Auflösung Rückstellungen ca. 0,6 Mio. €) nicht komplett das Ergebnis des Jahres 2019,sondern werden teilweise gegen die Allgemeine Rücklage verbucht?
Dies insbesondere im Hinblick darauf,dass gemäß § 44 Abs. 3 KomHVO Aufwendungen/Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögenim Haushaltsjahr gegen die Allgemeine Rücklage zu verrechnen sind. Bei den ausgebuchten Forderungen handelt es sich jedoch um Umlaufvermögen. Eine Buchung gegen die Allgemeine Rücklage erscheint somit nicht zulässig.