Aktuelles

Die neue Haushaltssatzung für das Jahr 2021 in Mettmann ist nun also beschlossene Sache:

Die Grundsteuer B wird mit den Stimmen von CDU,SPD,Grünen und der Bürgermeisterin um 195 Punkte auf dann 675 Punkte erhöht.

Wir haben gegen diese Erhöhung gestimmt,weil die Grundsteuer B Erhöhung ausschließlich dafür sorgt,das kalkulatorische Eigenkapital zu schonen. Es ist nicht nachvollziehbar,dass dafür die Bürgerinnen und Bürger pauschal bezahlen sollen,zumal sie keine Verantwortung für die finanzielle Misere der Stadt tragen.

Wir haben vor der Wahl Aristoteles zitiert:
„Wir können den Wind nicht ändern,aber die Segel anders setzen.“
Ähnlich hatte sich übrigens auch die heutige Bürgermeisterin geäußert. Von Steuererhöhungen war da keine Rede,dagegen wurdeTransparenz großgeschrieben und auch Bürgernähe war ein oft strapaziertes Wort.

Die Mettmanner Mehrheitsfraktionen und die Verwaltungsspitze haben sich gemeinsam entschieden,den grundsätzlichen Kurs in unserer Stadt nicht zu ändern.
Dies bedauern wir ausdrücklich.
Zusammengefasst einige Eckdaten:
Coronabedingt gibt der Haushalt an sich ein „schiefes“ Bild ab,denn der Gesetzgeber lässt sogenannte außerordentliche Erträge (AO) zu,die ab 2025 für 50 Jahre abgeschrieben werden können. Hier hat unsere Kämmerin für die prognostizierten Corona-Schäden rund
8 Mio. EUR vorgesehen. Rechnen wir die nun beschlossene Grundsteuer B Erhöhung und das bleibende „amtliche“ Defizit von etwa 4 Mio. € zusammen,ergibt sich ein Fehlbetrag in Höhe von ca. 17. Mio. €.
Dazu kommen Schulden in Höhe von rund 156 Mio. € und geplante Ausgaben in Höhe von rund 126 Mio. €. Mehr als 30 Prozent dieser Ausgaben werden für Personalaufwendungen fällig. Deutlich mehr als in vergleichbaren anderen Städten.

Hier wäre eine grundsätzliche Richtungsänderung notwendig gewesen. Vor allem Verwaltungsstrukturen und Arbeitsprozesse müssen längst auf den Prüfstand (mehr dazu weiter unten). Stattdessen wird es in den kommenden Jahren so weiter gehen,weitere Steuerhöhungen sind ja bereits planerisch aufgeführt.

Es stellen sich ja viele Fragen,unter anderem:War es seitens der größten Mettmanner Fraktion nur wenig durchdacht,diejenigen die den Haushalt ablehnen,in großer Form in der lokalen Presse,in den Sozialen Medien und in der Ratssitzung als unsozial und verantwortungslos zu bezeichnen?
Oder war es mehr? Stellt sich nicht die Frage nach dem Motiv?

War es nur ein unkluger Ausrutscher? Oder sollte nur Stunden vor der Ratssitzung so etwas wie eine Drohgebärde aufgebaut werden?

Die Aussage,diejenigen hätten zudem ja keine Alternativen aufgezeigt,kam ja wider besseres Wissen dazu.

Und hätte nicht die gleiche Stimme zuvor in mehreren Rats- und Ausschusssitzungen andere Mitglieder des Rates wortreich und scharf in der Formulierung darüber belehrt,wie sehr deren Einlassungen in den Sozialen Medien das „politische Klima“ in der Stadt vergiften,wäre es womöglich auch nicht so ins Gewicht gefallen.

Was die Sache zusätzlich bedeutsam macht,ist der Umstand,dass auf inhaltlicher Ebene eine zweite „Drohgebärde“ wahrzunehmen war. Anders ist ja nicht zu deuten,dass aus den Reihen der CDU und dann auch von SPD und der Verwaltungsspitze immer wieder Stimmen zu hören waren,die ein HSK,also ein Haushaltssicherungskonzept in einem Atemzug mit dem „Sparkommissar“ und Steuererhöhungen „mit kaltem Herzen“ (gemeint ist,ohne dabei an die Bürgerinnen und Bürger zu denken) in astronomischen Höhen die Rede war. Und dies wohlwissend,dass das Eine – Haushaltssicherungskonzept – mit dem Anderen – Sparkommissar – erst einmal nichts zu tun hat.

Zunächst zur Sachlage:Übersteigt die Höhe der Aufwendungen die der Erträge,müssen Kommunen ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) vorlegen. Bei der Beurteilung der Misere einer kommunalen Misswirtschaft ist das Verhältnis zwischen Haushaltsdefizit und Eigenkapital entscheidend. Liegt das Haushaltsdefizit in zwei aufeinander folgenden Jahren bei jeweils mindestens fünf Prozent der Höhe des Eigenkapitals,muss ein HSK aufgestellt werden. Die Kommune muss alle erdenklichen Einnahmequellen ausschöpfen und nach Sparmöglichkeiten suchen.

Ist das Bemühen um einen Haushaltsausgleich auf längere Zeit nicht in Sicht,kommt die Kommune in den Nothaushalt (ein nicht genehmigungsfähiges HSK). Dann sind bspw. neue freiwillige Leistungen nicht mehr erlaubt. Und erst wenn eine Kommune überschuldet ist wird ein „Sparkommissar“ eingesetzt,der dann faktisch das Ruder im Rathaus übernimmt. Vergleichbar mit dem Insolvenzverwalter in der Wirtschaft.

Abschließend der dazu nicht ganz unbedeutende Hinweis,dass dieser Vorgang seit Bestehen der aktuellen Gesetzgebung bei 396 Kommunen in Nordrhein-Westfalen während der letzten 20 Jahre nur 5 (!!!) Mal zur Umsetzung kam. Dies eine aktuelle Information von Eberhard Kanski,dem stellvertretenden Vorsitzenden beim Bund der Steuerzahler NRW.

Wir meinen,es ist nicht seriös,vor dem Hintergrund der aktuellen Situation in Mettmann das oben skizzierte „Schauerbild“ zu skizzieren und damit Ängste zu konstruieren,die unnötig sind.

Und an dieser Stelle zurück zum Motiv. Wer jetzt meint,man solle es doch nun gut sein lassen,vergisst vielleicht,dass wir einerseits über politische Kultur sprechen und andererseits über einen wegweisenden Unterschied der Lösungsansätze.

Während die einen die eigene Verantwortung für die Misere unserer Stadt nicht annehmen und immer weiter Fremdfirmen beauftragen,die die internen Missstände in unseren städtischen Strukturen aufarbeiten sollen,plädieren wir dafür,die Zukunftsgestaltung in Eigenregie zu übernehmen.

Wir haben in den Haushaltsberatungen nachweislich vorgeschlagen in 2021 sowohl ein Haushaltskonsolidierungskonzept als auch ein Personalbewirtschaftungskonzept aufzustellen,beides auf freiwilliger Basis,beides mit großem Sparpotential. Dies hätte bedeutet,den ersten Schritt zu machen,um den Haushalt strukturiert,planvoll und zukunftsorientiert zu gestalten. Beides wurde von den Mehrheitsfraktionen abgelehnt.
Zudem haben wir beantragt,die Ausgaben massiv zu begrenzen,ebenfalls abgelehnt.
Und wir haben einen Katalog zu eigenen städtischen Einnahmemöglichkeiten (außerhalb von Steuererhöhungen) vorgestellt,auch abgelehnt bzw. Beratungen darüber vertagt.

Dass die oben genannten Drei,also CDU,SPD und Bürgermeisterin im Mettmanner Rat nun erst einmal gemeinsam stimmen,war ja nach der Kommunalwahl nicht anders zu erwarten. Dass aber die Grünen,die bis kurz vor der Abstimmung zur Haushaltssatzung wochenlang erklärten,bei 150 Punkten Grundsteuer B Erhöhung sei für sie Schluss,doch der Erhöhung von knapp 200 Punkten zugestimmt haben,bleibt bemerkenswert.

Übrigens waren es auch die Grünen,die noch am 13. April mit dem Vorwurf „jahrelanger Misswirtschaft“ in der lokalen Presse zitiert wurden. Sandra Pietschmann verortet diese Aussage ja in den Sozialen Medien. Kleinigkeit? Vielleicht. Aber vielsagend dennoch.

Genauso wie der Umgang mit den Einwendungen der Bürger zum diesjährigen Haushalt.
Hier wurden die Einwendungen geclustert,also verschiedenen Themenschwerpunkten zugeordnet und dann im Rat die Verwaltungserläuterungen dazu jeweils zur Abstimmung gestellt. Ob die einzelnen Bürgerinnen und Bürger eine individuelle Antwort von der Verwaltung bekommen haben,ist uns aktuell nicht bekannt.

Transparenz und Bürgernähe verstehen wir jedenfalls anders.
Dazu werden wir uns in den kommenden Tagen melden.

Wir wollen Bürgernähe nicht als Worthülse betrachten.

Zusammenfassend müssen wir feststellen:

Die Chance,die Segel wirklich neu zu setzen,wurde vertan.
Wenn „Zeit zu handeln“ nicht etwa bedeutet,Systeme,Strukturen und Prozesse zu verändern,sondern lediglich die Steuern zu erhöhen und Fremdfirmen zu beauftragen entspricht das nicht unseren Vorstellungen und wird im Übrigen die Finanzmisere unserer Stadt weder mittel- noch langfristig lösen.