Die Fraktion von Zur Sache! Mettmann hält die Diskussionen der letzten Tage über diverse Zahlenkolonnen im Zusammenhang mit der Gesamtschule,der Realschule und dem Bürgerbegehren in keiner Weise für zielführend. Wir haben eher den Eindruck,dass die Verwaltung mit Bürgermeisterin Sandra Pietschmann an der Spitze ganz bewusst die Zahlen der Kostenschätzungen im Zusammenhang mit Gesamtschule und Realschule ähnlich einer „Schnitzeljagd“ immer wieder in neuen Kombinationen präsentiert,um eine größtmögliche Verwirrung bei uns Bürgern zu stiften.
Wir erinnern hier zunächst gerne an die Architektin Cornelia Neubürger,die im Zusammenhang mit dem Vortrag zu den Machbarkeitsstudien zur Gesamtschule fast gebetsmühlenartig darauf verwiesen hat,dass alle Zahlen,die in dieser Phase genannt werden,Makulatur sein werden.
Nehmen wir aber mal für einen Augenblick an,dass die Zahlen,die uns die Verwaltung zur Verfügung stellt,richtig sind,so stellen sich doch ganz klare Fragen und wir versuchen es mal ganz einfach zu machen:
An sich geht es nur um drei Zahlen.
Beim Bürgerbegehren und der Unterschriftensammlung hat die Bürgerinitiative die Summe für den Erhalt der Realschule in Höhe von ca. 27 Millionen genannt.
Die Verwaltung beziffert heute im Schreiben als Anlage zur kommenden Ratssitzung die Kosten für den Erhalt der Realschule mit ca. 27 Millionen.
Die Gesamtschule wird mit ca. 45 Millionen ausgewiesen.
45 plus 27 macht 72. 72 Millionen für die Gesamtschule und den Erhalt der Realschule.
Bis hierhin ist alles ganz leicht und sonnenklar.
Beim Bürgerbegehren ging und geht es schlicht und einzig um den Erhalt der Realschule. Also sind bei der Unterschriftensammlung die ca. 27 Millionen attestiert worden,die der Erhalt dieser Schule kosten würde. Dies hat eine nahezu unumstößliche Logik,die übrigens selbst der Gutachter der Verwaltung nicht anzweifelt.
Dennoch führt der Gutachter der Verwaltung auf 31 Seiten außerordentlich wortreich aus,was am Ende in zwei Sätzen zusammengefasst werden kann und zumindest bei ihm zu dem Schluss führt,das Bürgerbegehren sei unzulässig. Er vergisst aber ebenso wenig einzuräumen,dass man hier auch zu einem anderen juristischen Urteil kommen könnte.
In der Tat kommen nicht nur der Anwalt der Bürgerinitiative,sondern auch unser Anwalt,ebenfalls Spezialist im Verwaltungsrecht,und der Verein „Mehr Demokratie e.V. zu einer anderen Rechtsauffassung. Und dies sogar aus mehreren Gründen.
Dennoch,CDU,SPD,Grüne und die Bürgermeisterin haben das Bürgerbegehren für unzulässig erklärt.
Nun aber eins nach dem anderen. Und versprochen,am Ende wird wieder die oben beschriebene Rechenschieberlogik greifen. Wenn Klarheit über einige Schritte herrscht,die bis zum heutigen Tag von der Verwaltung und den Mehrheitsfraktionen als „Schnitzeljagd“ ausgelegt worden sind.
Beginnen wir bei der Kostenschätzung und dem Gutachten der Stadt.
Die Verwaltung hat der Bürgerinitiative monatelang erklärt,es dauere so lange mit der Kostenschätzung,da diese extern in Auftrag gegeben worden sei. Der Gutachter der Verwaltung hingegen schreibt auf Seite 30 seines Gutachtens:
„Vorliegend wollte die Stadt Mettmann zuerst ein externes Planungsbüro mit der Einschätzung der Kosten beauftragen. In der Folge wurde allerdings sodann eine Kostenschätzung durch die Stadt Mettmann selbst ohne Beauftragung eines externen Büros erstellt.“
Dies halten wir aus mehreren Gründen für interessant. Zum einen belegt es eindeutig,dass die Verwaltung die Bürgerinitiative über einen langen Zeitraum hinweg offenbar mit einer nicht wahrheitsgemäßen Behauptung hingehalten hat. Zum anderen muss die Frage gestattet sein,inwieweit in der Mettmanner Verwaltung die Expertise besteht,um vollständige Kostenaufstellungen von erst noch zu planenden Schulbauten noch dazu unter solch komplexen Voraussetzungen und Begleiterscheinungen darzustellen.
Die also im Mettmanner Rathaus entstandene Kostenschätzung umfasst etwa drei Din-A 4 Seiten.
Der normale Menschenverstand sagt einem,dass niemand bei einer Unterschriftenliste drei Seiten liest. Auch dies sieht der Gutachter der Verwaltung selbst genauso. Er schreibt dazu auf Seite 30:
„Die Kostenschätzung ist umfangreicher ausgefallen,als dies üblicherweise bei einer gemeindlichen Kostenschätzung für ein Bürgerbegehren zu erwarten ist und hat sich wohl nicht auf das Mindesterfordernis einer summarischen Prüfung beschränken.
Aus dem Grundsatz der bürgerbegehrensfreundlichen Auslegung heraus dürfte es vorliegend für die Vertretungsberechtigten wohl unzumutbar sein,eine mehrseitigen und detaillierte Kostenschätzung wortgleich und in jeder einzelnen inhaltlichen Facette zu übernehmen – eine solche Übernahme würde die Unterschriftenlisten zwangsläufig überfrachten.“
Abschließend führt der Gutachter der Verwaltung mit einer Aneinanderreihung von Konjunktiven
„hätte“,„würde“ und „wäre“aus,dass das Bürgerbegehren unzulässig sei.
Um im folgenden Schlusssatz darauf zu verweisen,dass man auch ganz anders entscheiden könne.
Die Unterschriftenliste wurde seitens der Bürgerinitiative am 21. Mai an die Bürgermeisterin übergeben. Bereits am 06. Mai hat die Verwaltung das Anwaltsbüro in Münster mit einem Gutachten dazu beauftragt.
Die Entscheidung des Rates ist bekannt. Was noch nicht so bekannt ist,ist die Tatsache,dass die Bürgermeisterin unserer Stadt schlicht Rechtsbruch begangen hat.
Sie hätte nach dem Antrag von Zur Sache! Mettmann unverzüglich eine Ratssondersitzung einberufen müssen,so schreibt es die Gemeindeordnung (GO) NRW vor. Dies hat sie nicht getan.
Wir haben sie sogar darauf aufmerksam gemacht,dass wir der Auffassung sind,sie verschleppe das Verfahren. Keine Reaktion.
Wir haben dann einige Tage später einen weiteren Antrag eingereicht,in dem wir neuerlich eine Ratssondersitzung,dann für die ersten Tage nach den Sommerferien beantragt haben.
Auch diesen Antrag hat sie ignoriert.
Stattdessen werden von der Verwaltung immer mehr wirre Zahlenreihen und Litaneien an Informationen sowohl in den Sozialen Medien als auch auf der Homepage der Stadt Mettmann präsentiert und x-fach kommentiert. all dies ist kaum nachzuvollziehen und wirft mehr Fragen auf,als dass es zur Erhellung beitragen würde.
Das Resultat sind Verunsicherung,Vernebelung und Intransparenz.
Ganz zu schweigen übrigens von den Versuchen,Vergleiche zu ähnlich gelagerten Situationen in anderen Städten herzustellen. Ein solches Beispiel kam zuletzt aus der Bürgerschaft und hat weitere Fragen aufgeworfen. Wieso schaffen es andere Kommunen,Container für Übergangslösungen bei Schulen zu einem Bruchteil der Kosten aufzustellen,im Vergleich zu denen,die die Verwaltung in Mettmann angibt?
Im letzten Schreiben an die Fraktionsvorsitzenden konstatiert die Bürgermeisterin:
„Für eine gesamthafte und umfängliche Information der Bürger*innen muss das Gesamtinvestitionsvolumen betrachtet werden,um das Ausmaß der anstehenden Entscheidung möglichst transparent und in seiner kompletten Dimension aufzuzeigen.“
Muss? Es gibt ausreichend Stimmen aus dem verwaltungsrechtlichen Umfeld,die eine andere Sprache sprechen.
Es geht nur um die Frage:Erhalt der Realschule,ja oder nein?
Also kann es auch nur um die Kosten für den Erhalt der Realschule gehen.
Und nun wie versprochen am Ende noch einmal die Rechenschieberlogik:
Die Gesamtschule wird mit ca. 45 Millionen ausgewiesen,der Erhalt der Realschule mit ca. 27 Millionen. 45 plus 27 macht 72. 72 Millionen für die Gesamtschule und den Erhalt der Realschule.
Beim Bürgerbegehren und der Unterschriftensammlung hat die Bürgerinitiative die Summe für den Erhalt der Realschule in Höhe von ca. 27 Millionen genannt.
Die Verwaltung beziffert im Schreiben als Anlage zur kommenden Ratssitzung die Kosten für den Erhalt der Realschule mit ca. 27 Millionen.
Damit ist tastsächlich alles gesagt,erst einmal.