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Zum Jahresgrußwort von Bürgermeisterin Sandra Pietschmann:

Großen Worten,was alles 2021 geschafft worden sei,folgten Appell und Einladung an die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt,die Zukunft an der Seite von Politik und Verwaltung gemeinsam zu gestalten.

Wie bitte?
Da wir ja alle dazu neigen,die unschönen Dinge des Lebens schnell zu vergessen,wollen wir hier an einige Fakten erinnern,denn wir messen nicht an Worten,sondern an Taten.
Und da stellen wir fest,dass die Kluft zwischen beidem nicht größer sein könnte.
Unsere Bürgermeisterin hat mit der Rückendeckung von vor allem CDU und SPD breit angelegten Bürger-Anliegen im vergangenen Jahr eine Absage erteilt.
Die Einlassungen von mehr als 100 Bürgerinnen und Bürgern zum Haushalt 2021 wurden weder,wie es die Gemeindeordnung vorschreibt,individuell im Rat besprochen noch persönlich beantwortet.
Stattdessen flatterte nach vielen Wochen ein Standardschreiben ins Haus.

Es wäre interessant herauszufinden,in welchen Fällen die Bürgermeisterin bereit ist,die Paragraphen von Gemeindeordnung (GO-NRW) und Geschäftsordnung des Rates „großzügig zu handhaben“ oder dieses zuzulassen.
Wie steht´s mit der Einhaltung von geltenden Fristen?
Sie gelten in Mettmann nicht für alle gleichermaßen.
So wurde von SPD und Grünen zuletzt,ohne Dringlichkeit zu beantragen und verspätet als Antrag eingereicht,kurzfristig beantragt,die Zügigkeit der Gesamtschule zu erhöhen. Da dies zeitlich nicht mehr regulär zu bewerkstelligen war,wurde eine sogenannte „Mehrklassenbildung“ der Gesamtschule von den Mehrheitsfraktionen beschlossen.
Damit wurde gleichermaßen die Sechszügigkeit der Gesamtschule in einer Holterdipolter-Aktion genehmigt,denn das gewählte Schnellverfahren lässt die Bezirksregierung nur zu,wenn der Rat gleichzeitig signalisiert,später via Beschlussfassung der Mehrzügigkeit zuzustimmen.
Und dies ist ohne jede Kenntnis von folgenden Kosten oder anderen Daten,Zahlen oder Fakten von den Fraktionen von CDU,SPD,Grünen und Linken beschlossen worden.
Die Eilbedürftigkeit legte die Verwaltung dabei selbst fest. Zur Erinnerung:Noch immer steht weder ein Standort für die besagte Schule fest,noch sind andere davon abhängige Faktoren in Planung oder gar in Arbeit.

Und beim Antrag der Fraktion Zur Sache! Mettmann zu einer Ratssondersitzung zum Bürgerbegehren für den Erhalt der Realschule ist Frau Pietschmann ihrer Verpflichtung nach §47 (1) GO-NRW nicht nachgekommen. Hier schreibt die Gemeindeordnung vor,eine solche Ratssondersitzung „unverzüglich“ einzuberufen. Dies hat die Bürgermeisterin unterlassen. Sie ließ eine Woche vergehen,um dann zu bescheiden,so kurz vor den Sommerferien sei da nichts mehr zu machen.

Und wie glaubwürdig ist es,die Meinung von mehreren tausend Mitbürgerinnen und Bürgern wegen eines noch dazu mehr als umstrittenen Formfehlers vom Tisch zu wischen und gleichzeitig Bürgernähe als eigenes Gut zu präsentieren?