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Bürgerbegehren in Mettmann als Zeichen einer funktionierenden Demokratie

Die Tatsache,dass unsere Gemeindeordnung in NRW einen sogenannten Ratsbürgerentscheid vorsieht,hat ja Gründe. 2007 wurde dieses Instrument in NRW installiert,um beispielsweise die Legitimität einer Entscheidung zu erhöhen.
„Mehr Demokratie hält Ratsbegehren für ein sinnvolles Instrument zur Einschaltung der Bürgerschaft in bedeutsamen und kontrovers gebliebenen Fragen,“ nachzulesen auf dem gleichnamigen Portal.
Mit einer Zweidrittelmehrheit kann der Rat einen solchen Entscheid beschließen.
Vor allem ist der Ratsbürgerentscheid also ein Instrument zur Stärkung der Demokratie.
Wollen wir uns also in Mettmann in diesen Tagen tatsächlich dagegenstellen?
Ausgerechnet in einer Frage,die die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt wie wenige andere beschäftigt und im Übrigen auch auf sehr lange Sicht Auswirkungen auf uns alle haben wird?

Wir sind mehr als irritiert,dass die Verwaltung dies offenkundig ganz anders beurteilt.
Hier scheint deutlich zu werden,wie Bürger:innenmeinung bewertet wird.
Es gilt einmal mehr:Transparenz – Fehlanzeige.
Da wird ein Gutachten in Auftrag gegeben,um zu prüfen,ob ein Bürgerbegehren zulässig ist. Und dies,obwohl die Verwaltung ja angehalten ist,ein Bürgerbegehren zu unterstützen.
Zudem geschieht dies noch klammheimlich,denn weder die Öffentlichkeit noch die Fraktionen wurden darüber informiert.

Nun schlägt die Bürgermeisterin vor,das Bürgerbegehren für den Erhalt der Carl-Fuhlrott-Realschule für nicht zulässig zu erklären.
Dies,obwohl das Rechtsgutachten abschließend nicht einmal zu einem klaren Ergebnis kommt.  Dort heißt es explizit,es könne nicht vollständig ausgeschlossen werden,dass ein mit der Sache befasstes Verwaltungsgericht eine andere Rechtsauffassung vertritt.

Auch der Verwaltungsrechtler und Hochschul-Professor Dr. Reiner Tillmanns spricht sich entschieden für einen Ratsbürgerentscheid aus,um den Respekt vor dem Bürgerwillen zu zeigen.

Was ist das also für ein Demokratieverständnis in unserer Verwaltung?
Noch dazu vor dem Hintergrund,dass es sich um eine Frage von solcher Tragweite für die gesamte Bürgerschaft handelt und hier doch an sich ein Zeichen gesetzt werden müsste,dass Verwaltung und Bürgermeisterin die Meinung aller Bürgerinnen und Bürger ernst nehmen und ihr einen entsprechenden Stellenwert einräumen.
Entgegen der Auffassung der Bürgermeisterin,es gäbe hier keinen Ermessungsspielraum,sehen wir diesen sehr wohl,im Sinne der Demokratie.
Zusammenfassend lässt sich doch sagen,dass sowohl das städtische Gutachten als auch der Verwaltungsrechtler Tillmanns es beide gleichermaßen für zumindest möglich halten,dass der Bürgerentscheid vor Gericht Bestand haben könnte.
In so einer Situation scheint es uns geboten,auf die Bürger zuzugehen,statt sie zu verprellen. Ansonsten ist jedes weitere Wort zum Thema Bürgernähe Makulatur.

Die Fraktion Zur Sache! Mettmann plädiert ausdrücklich dafür,das Bürgerbegehren zuzulassen.

In diesem Zusammenhang hätten wir gerne auch noch einige Fragen beantwortet.
So würden wir gerne wissen,wann das Rechtsgutachten bei der Baumeister Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbH in Auftrag gegeben wurde,wie der Auftrag lautete und wie hoch die Kosten dafür sind.

Der lokalen Presse war zu entnehmen,dass sich die CDU dem Vorschlag der Verwaltung anschließen wolle,ebenso die Grünen. Die Grünen,ausgerechnet. Die Grünen stellen sich also gegen Bürgernähe,Bürgermeinung,Bürgerentscheid,Bürgerbegehren und damit gegen jede Form der direkten Demokratie.
Das scheint Fraktionssprecher Nils Lessing entkräften zu wollen,indem er sich eine Wiederholung der Unterschriftensammlung vorstellen kann.
Dann allerdings müssten die Grünen nach unserer Auffassung doch dem Ratsbürgerentscheid zustimmen. Denn das ist das vom Landtag legitimierte Instrument in einer solch verfahrenen Situation.
Die Linken haben dagegen erklärt,im Sinne der Demokratie dafür zu stimmen,das Bürgerbegehren für zulässig zu erklären. Die Fraktion Zur Sache! Mettmann begrüßt ausdrücklich die Haltung der Linken zur Zulassung des Bürgerbegehrens,um wie es heißt,eine vollumfängliche Information der Bürger sicherzustellen.
Bei der inhaltlichen Bewertung der künftigen Veränderungen der Mettmanner Schullandschaft trennen sich unsere Ansichten dann wieder.
Denn der stellvertretende Vorsitzende der Linken-Fraktion Jürgen Gutt stellt auch klar:„Im Falle einer Zulässigkeit des Bürgerbegehrens,wird die Fraktion der Linken diesem nicht entsprechen.“

Es ist hinlänglich bekannt,dass wir uns als Fraktion Zur Sache! Mettmann von Beginn an für ein Nebeneinander von vierzügiger Realschule und vierzügiger Gesamtschule ausgesprochen haben. Nach wie vor halten wir dies für gegeben,um allen Kindern und Jugendlichen alle schulischen Möglichkeiten in Mettmann bieten zu können und letztlich damit auch dem Schulentwicklungsplan Rechnung zu tragen.

Abschließend noch ein Wort zu den Kosten,besser zu den Kostenschätzungen,die ja letztendlich Anlass für die Verwaltung sein sollen,das Bürgerbegehren nicht zuzulassen. Nach unserer Einschätzung sind doch alle Kostenschätzungen zum gegenwärtigen Zeitpunkt kaum mehr als Nebelkerzen.
Dies bestätigte neben Dr. Kopp,der in der Vergangenheit als Mettmanner Bauamtsleiter mehrfach darauf verwiesen hatte,dass alle Schätzungen auch gut gerne am Ende um 25% höher ausfallen könnten,auch die Architektin Cornelia Neubürger im letzten Schulausschuss.
Dort hat sie aus unserer Sicht sehr eloquent die Studien zum Gesamtschulbau an der Goethestraße und auch am Goldberg (kommt wohl nicht mehr infrage) vorgestellt.
Und auch sie wurde nicht müde,immer wieder eindringlich darauf zu verweisen,dass jedwede Kostenangabe zum aktuellen Zeitpunkt,da es sich noch um Studien handelt,eben nicht mehr als eine ganz vage Schätzung sein kann. Nach unserer Auffassung taugt eine vage Schätzung nur sehr unzureichend als Argument,bestenfalls als einer von vielen notwendigen Orientierungspunkten.