Ratssitzung 17.11.2020,TOP 7 -

Zur Sitzung des Rates am 17.11.2020 stellt die Fraktion der Wählergemeinschaft Zur Sache! Mettmann zu TOP 7 der Tagesordnung (Gründung einer Gesamtschule) folgenden Antrag:

  1. Zum Schuljahr 2021/2022 wird auf der Basis des Schulentwicklungsplans für die Jahre 2020/2021 eine 4-zügige Gesamtschule  (§ 17 SchulG NRW)  in gebundener Ganztagsform errichtet. Der Kostenrahmen wird von der Verwaltung aktuell mit
    45,3 Mio.€ beziffert.
  2. Die Carl-Fuhlrott-Realschule wird künftig weiter betrieben und es wird ein Hauptschulzweig mit äußerer Differenzierung ab Klasse 5 eingeführt. Der dafür notwendige Kostenrahmen ist von der Verwaltung unverzüglich zu ermitteln.
  3. Die Beschlüsse zu 1. und 2.erfolgen unter dem Vorbehalt (Vorratsbeschluss),dass die Kämmerin ein verbindliches Finanzierungskonzept für die vorgesehenen Maßnahmen und das übrige Investitionsprogramm der Stadt Mettmann vorlegt,das im Haushaltsplan 2021 ff. nachgewiesen und beschlossen wird.

Begründung:

Zur Sache! Mettmann hält angesichts gesellschaftspolitischer Veränderungen die Gründung einer Gesamtschule für geboten.

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung (Errichtung einer 4-zügigen Gesamtschule bei gleichzeitiger Schließung der 4-zügigen Realschule) löst das Kapazitätsproblem wachsender Schülerzahlen laut Schulentwicklungsplan aber nicht. Eine Gesamtschule bei gleichzeitiger Schließung der Realschule müsste von Beginn an 6-zügig sein. Ab 2026 besteht ein Bedarf von 9 Zügen.  Insofern sind die in der Verwaltungsvorlage genannten Kosten von „mindestens 45,3 Mio.€“ schon heute Makulatur.

Zur Sache Mettmann folgt mit seinem Antrag der Empfehlung des Schulentwicklungsplans (Seite 64,Option 2). In Verbindung mit der Ergänzung der Realschule um einen Hauptschulzweig ergibt sich eine Verfügbarkeit von 9 Zügen. Damit wird der Beschulungs-
bedarf langfristig gedeckt. Es bestehen dann ein voll funktionsfähiges gegliedertes Schulsystem und eine Gesamtschule. Dem Recht der Eltern auf freie Wahl der Schulform wird damit in besonderer Weise Rechnung getragen.

Die Kämmerin hat bisher kein verbindliches Finanzierungskonzept vorgelegt. Ihre Darstellung  zur Finanzierung des Vorschlags der Verwaltung erschöpft sich in einem methodisch untauglichen Vergleich von zwei Szenarien (Aufwendungen mit und ohne Gesamtschule),bei dem sie der irrigen Auffassung ist,die Finanzierbarkeit der Gesamtschule lasse sich aus dem Delta beider Finanzierungskosten ableiten. Es ist offensichtlich,dass nicht ein wie auch immer abgeleiteter Differenzbetrag den jährlichen Haushalt belastet,sondern der tatsächliche Aufwand. Für den Antrag von Zur Sache! Mettmann konnte die Kämmerin bisher naturgemäß nicht die Finanzierbarkeit prüfen. Bei Anwendung ihres untauglichen Delta-Vergleichs würde sich die oben geäußerte Kritik wiederholen.

Die Kämmerin wird aufgefordert,für den zur Abstimmung stehenden Antrag  und das von ihr insgesamt benannte Investitionsvolumen von 120 Mio.€,in dem noch wesentliche Positionen fehlen (Neue Grundschule,Erweiterung HHG,Stadthalle u.vm.) ein ausgewogenes Finanzierungskonzept vorzulegen,das sowohl Grundsteuererhöhungen als auch Kostensenkungen zum Ziel hat.