Aktuelles

Die Durchsicht des Haushaltsentwurfs 2023 der Stadt Mettmann wirft insbesondere hinsichtlich der Positionen

  1. Investitionen (Auszahlungen für Baumaßnahmen,Verpflichtungsermächtigungen)
  2. Personelle Situation (Personalaufwendungen)
  3. Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
  4. Qualität des Haushaltsplans insgesamt

zahlreiche Fragen auf.

Ohne auf jede Maßnahme im Einzelnen einzugehen,betrachten wir die Positionen und die getroffenen Annahmen als Ganzes und bewerten sie insbesondere auch bezüglich der Wirklichkeitstreue. Zudem beziehen wir auch die Vorjahre hinsichtlich der Abweichungen zwischen Planung und Ist-Ergebnis mit ein.

Hatte die Kämmerin der Stadt Mettmann,Veronika Traumann,im Ausschuss für strategische Stadtplanung,Stadtentwicklung und Bauen am 09. März 2022 noch unter Bezug auf §13 der Kommunal-Haushalts-Verordnung und die Gemeindeordnung ausgeführt,dass sich aus diesen beiden Verordnungen nicht ergebe,dass „Phantasiezahlen in den Haushalt aufgenommen werden können“,scheint diese Aussage mit dem nun vorliegenden Haushaltsentwurf 2023 keine Gültigkeit mehr zu haben.

Wie sich aus der Betrachtung der oben genannten Positionen zeigt. Beginnen wir mit dem Punkt

  1. Investitionen
    Auszahlungen für Baumaßnahmen,Verpflichtungsermächtigungen

Laut Haushaltsplanentwurf 2023 sind für das Jahr 2023 Investitionen in Höhe von 43,2 Mio. € geplant,von denen 37,2 Mio. € auf Auszahlungen für Baumaßnahmen entfallen.

Alleine für den „Neubau Feuerwache – Am Peckhaus“ und den „Neubau Gesamtschule mit Sporthalle“ werden im Jahr 2023 8,5 Mio. € bzw. 13,6 Mio. € –insgesamt also 22,1 Mio. € –vorgesehen. Ohne dass zu beiden Projekten auch nur ansatzweise baureife Pläne vorliegen.

Sowohl für den „Neubau Feuerwache – am Peckhaus“ als auch für den „Naubau Gesamtschule mit Sporthalle“ ergibt sich aus aktuell (03/2023) in den Ausschüssen veröffentlichten Zeitschienen,dass lediglich Planungsleistungen in 2023 anfallen werden. Und dass sich die Maßnahmen bis zur Fertigstellung insgesamt über gut 8 bzw. 10 Jahre erstrecken werden

Ein Betrag in Höhe von 1,1 Mio. € sollte in 2023 mehr als ausreichend sein,so dass 21,0 Mio. den Haushalt der Stadt Mettmann nicht im Jahr 2023 belasten werden.

Gleiches gilt auch für den „Neubau einer 6-gruppigen Einrichtung“,der in 2023 mit 2,0 Mio. € veranschlagt wird,obwohl hier zurzeit fraglich ist,ob die Einrichtung an der geplanten Stelle überhaupt gebaut werden kann.

Sofern dem Bau keine Bedenken der Bezirksregierung weiter entgegenstehen,führt die Verwaltungserläuterung 022/2023 aus:„Nach Ausschreibungs- und Vergabeverfahren kann mit einem Baubeginn dann frühestens im März 2025gerechnet werden. Die reine Bauzeit wird mit 20 Monaten angesetzt. Nach den Erfahrungen aus dem Bau der Kita Spessartstraße und der Unsicherheiten bei der Entwicklung der Baukonjunktur,ist eine Zusage der Fertigstellung bis Ende 2026 nicht realistisch und belastbar. Es kann aber mit einer Fertigstellung bis zum Sommer des Jahres 2027gerechnet werden,sofern das Gebäudemanagement über die benötigten personellen Kapazitäten verfügt.“

Für diese drei Projekte und die Sanierung des Mettmanner Hallenbades werden im Haushaltsentwurf 2023 darüber hinaus Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2024 und 2025 in Höhe von 47,0 Mio. € bzw. 50,5 Mio. € –insgesamt also 97,5 Mio. € –veranschlagt,obwohl § 13 KomHVO NRW – Investitionen Abs. 2hierzu ganz klar und eindeutig definiert:

„(2) Ermächtigungen für Baumaßnahmen dürfen im Finanzplan erst veranschlagt werden,wenn Baupläne,Kostenberechnungen und Erläuterungen vorliegen,aus denen die Art der Ausführung,die Gesamtkosten der Maßnahme,getrennt nach Grunderwerb und Herstellungskosten,einschließlich der Einrichtungskosten sowie der Folgekosten ersichtlich sind und denen ein Bauzeitplan beigefügt ist.“

Für die Projekte „Neubau Feuerwache – Am Peckhaus“,„Neubau Gesamtschule mit Sporthalle“,„Sanierung Hallenbad“ und „Neubau einer 6-gruppigen Einrichtung“ liegt nach unserer Kenntnis keine der geforderten Unterlagen bisher vor,so dass die Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 97,5 Mio. € komplett aus dem Haushaltsentwurf zu streichen sind.

 

Abgesehen davon sind auch die zeitlichen Abläufe vollkommen unrealistisch und belasten einen viel zu kurzen Zeitraum mit viel zu hohen Ausgaben. So sollen beispielsweise der Bau von Feuerwache und Gesamtschule nach der Kostenkalkulation bereits im Jahr 2025 abgeschlossen sein. Realistischerweise ist mit einer Fertigstellung von Feuerwache und Gesamtschule nicht vor dem Jahr 2030/2032 zu rechnen. Dies ist ebenfalls den in den Ausschüssen vorgelegten Zeitschienen zu entnehmen.

Auch hinsichtlich weiterer Positionen bezüglich der Investitionen insbesondere für Baumaßnahmen bestehen erhebliche Zweifel zu den im Haushaltsplan angesetzten Größen.

Die zum Haupt- und Finanzausschuss am 14. März 2023 vorgelegte Auflistung „Bildung von Ermächtigungsübertragungen“ verdeutlicht sehr anschaulich,dass das Volumen der Investitionen regelmäßig viel zu hoch hangsetzt wird. So sollen für das Jahr 2022 geplante Mittel für Investitionen in Höhe von knapp 23,0 Mio. € in das Jahr 2023 übertragen werden. Davon entfallen 5,8 Mio. € auf Ermächtigungsübertragungen für Projekte,die bereits teilweise seit dem Jahr 2015 (!) bestehen,für die aber bisher noch nicht einmal Aufträge vergeben wurden. Und ca. 17,0 Mio. € entfallen auf Maßnahmen,für die bereits Aufträge vergeben wurden,die aber noch nicht abgeschlossen sind.

Hier ist nicht nachzuvollziehen,warum z. B. Mittel bereits seit dem Jahr 2017 (!) zur Verfügung stehen,diese Maßnahmen (Kanalsanierung/Kanalerneuerung) bis zum heutigen Tag aber noch nicht abgeschlossen werden konnten.

Auf die Bewertung jeder einzelnen Maßnahme wird an dieser Stelle verzichtet,da zudem auch zwingend die Umsetzungswahrscheinlich der geplanten Bauprojekte zu berücksichtigen ist. Anhand der in den vergangenen Jahren geplanten und dann tatsächlich geleisteten Auszahlungen für Baumaßnahmen der Stadt Mettmann wird deutlich,dass ein Auszahlungsvolumen in Höhe von ca. 7 Mio. € realistisch erscheint.

Auch sieht das kommunale Haushaltsrecht vor,dass grundsätzlich eine Wirtschaftlichkeitsberechnung für die einzelnen Maßnahmen erfolgen soll. So kann die Haushaltsverträglichkeit geplanter Projekte überprüft werden (KomHVO NRW § 13 Abs. 1).

Aus diesen Erläuterungen resultieren folgende Einwendungen:

E1:   Die Auszahlungen für Baumaßnahmen sind für das Jahr 2023 in einer unrealistischen Höhe im Haushaltsplan berücksichtigt. Berücksichtigt man Investitionen,die auch wirklich abgearbeitet werden können,reduzieren sich die Auszahlungen für Baumaßnahmen in 2023 um geschätzt 30 Mio. €

E2:   Die Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2024 und 2025 sind komplett aus dem Haushalt zu streichen,da grundlegende gesetzlich Voraussetzungen nicht vorliegen. Eine Genehmigung der Verpflichtungsermächtigungen würde gegen geltendes Recht verstoßen.

Eine realistische Berücksichtigung der Auszahlungen für Baumaßnahmen für 2023 und die Folgejahre hätte zur Folge,dass der Haushalt 2023 um Investitionen in Höhe von 30. Mio. € und somit um Zinsen in Höhe von ca. 450.000 € ab 2023 entlastet würde (Annahme:3% Zinsen ab Jahresmitte). Auch würden bilanzielle Abschreibungen die Haushalte erst zu einem viel späteren Zeitpunkt belasten. Zudem würde sich der personelle Aufwand,der zur Bearbeitung der Projekte erforderlich ist,deutlich reduzieren.

Auch aufgrund der personellen Situation der Stadt Mettmann kann eine Bearbeitung von Projekten im geplanten Umfang gar nicht gewährleistet werden. Wie die Betrachtung zeigt:

  1. Personelle Situation
    Personalaufwendungen

Die personelle Situation der Stadt Mettmann ist hinlänglich bekannt:Zahlreiche Stellen –sowohl für Beamte als auch für tariflich Beschäftigte –sind nicht besetzt.

Es zeigt sich deutlich,dass eine Besetzung freier Stellen schwierig bis unmöglich ist. Trotz steigender Anzahl der Stellen (Summe aus Beamten und tariflich Beschäftigten,keine VZÄ) insgesamt,sinkt die Zahl der tatsächlich besetzten Stellen leicht ab.

Bei der Planung von Projekten ist dies zu berücksichtigen:Mit einer nahezu konstanten Mitarbeiter*innenzahl wird es realistisch nicht möglich sein,deutlich mehr und umfangreichere Projekte zu bearbeiten.

Weiterhin ist auffällig,dass trotz konstanter Mitarbeiter*innenzahl immer weiter überproportional steigende Personalaufwendungen im Haushalt berücksichtigt werden (Abbildung 3).

Für die Jahre 2019 und 2020 ergibt sich ein Minderaufwand von ca. 0,5 Mio. €. Für das Jahr 2021 voraussichtlich sogar von etwa 5,2 Mio. € (hierbei handelt es sich allerdings zunächst um ein vorläufiges Ergebnis).

Fraglich ist,wie es für das Jahr 2021 zu einer derart eklatanten Abweichung zwischen Plan- und Ist-Wert kommen kann. In diesem Zusammenhang ist die grundsätzliche Frage nach der Qualität des aufgestellten Haushaltsplans zu stellen (siehe unter 4.).

Es ergibt sich folgende Einwendung:

E3:   Die Personalaufwendungen werden insgesamt zu hoch angesetzt. Bei der Kalkulation sollte berücksichtigt werden,wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist,welche Stellen zu welchem Zeitpunkt besetzt sein werden.

 

  1. Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

Auch bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zeigt die Gegenüberstellung mit den Jahresabschlüssen einen kontinuierlichen Minderaufwand gegenüber den im jeweiligen Haushaltsplan angesetzten Werten.

In den letzten Jahren hat es immer einen Minderaufwand an Sach- und Dienstleistungen gegeben. Wobei die Schere zwischen Plan- und Ist-Wert kontinuierlich auseinandergeht – von ca. 1,0 Mio. € in den Jahren 2017 bis 2019 auf knapp 2,0 Mio. € im Jahr 2020 und voraussichtlich sogar ca. 2,7 Mio. € im Jahr 2021 (hierbei handelt es sich allerdings zunächst um ein vorläufiges Ergebnis).

Auch hier verdeutlich die zum Haupt- und Finanzausschuss am 14. März 2023 vorgelegte Auflistung „Bildung von Ermächtigungsübertragungen“ anschaulich,dass das für konsumtive Aufwendungen regelmäßig viel zu hoch hangsetzt wird. So sind für das Jahr 2022 geplante Mittel in Höhe von knapp 2,9 Mio. € gar nicht in Anspruch genommen worden.

An dieser Stelle ist wieder die Frage zu stellen,wie es für die Jahr 2021 und 2022 zu einer derart eklatanten Abweichung zwischen Plan- und Ist-Wert kommen kann. Auch in diesem Zusammenhang ist die grundsätzliche Frage nach der Qualität des aufgestellten Haushaltsplans zu stellen (siehe unter 4.).

Es ergibt sich folgende Einwendung:

E4:   Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen werden insgesamt zu hoch angesetzt. Hier sollte deutlich realistischer kalkuliert werden,was unmittelbar zu einer Entlastung des Haushalts führen würde.

 

  1. Qualität des Haushaltsplans insgesamt

Es ist auffällig,dass bereits die Betrachtung von Investitionen in Baumaßnahmen,Personalaufwendungen sowie Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zu derart auffallenden Abweichungen zwischen dem geplanten und dem realen Haushalt führt. Aus diesem Grund wird,um die grundsätzliche Qualität des Haushalts und eine damit verbundene realistische Planung zu veranschaulichen,als letzte Größe das geplante Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit mit dem tatsächlichen Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit verglichen.

Es zeigt sich,dass für die Jahre 2019 und 2020 ein geringfügig besseres Ergebnis erzielt werden konnte als zunächst erwartet. Für das Jahr 2019 weist der Abschluss sogar ein insgesamt positives Ergebnis aus.

Für das Jahr 2021 war ein Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit in Höhe von
-13,9 Mio. € erwartet worden. Das voraussichtliche Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit liegt nun aber wohl „lediglich“ bei -7,2 Mio. € –also etwa der Hälfte des kalkulierten Werts.

An dieser Stelle zeigt sich,dass die dem Haushaltsplan zu Grunde gelegten Annahmen mit der Realität offensichtlich wenig zu tun haben!

Auch bei zahlreichen Einzelsachverhalten im Haushaltsentwurf wird deutlich,dass hier wohl offensichtlich „einfach Zahlen angenommen werden“ –ohne dass eine angemessene und notwendige Verplausibilisierung durchgeführt wird. Beispielhaft werden nachfolgend einige exemplarische Unstimmigkeiten aufgeführt:

  • Bilanzielle Abschreibungen:Im Gesamtergebnisplan werden die bilanziellen Abschreibungen für die Jahre 2021 bis 2026 nahezu konstant mit ca. 11,0 Mio. € jährlich ausgewiesen. Wenn nun aber,wie im Haushaltsplanentwurf angesetzt,in den Jahren 2023 bis 2025 gut 100,0 Mio. € in Baumaßnahmen investiert werden und diese Maßnahmen auch im Jahre 2025 abgeschlossen werden – was sich daraus ergibt,dass für das Jahr 2026 keine weiteren Verpflichtungsermächtigungen veranschlagt werden – so müssten die bilanziellen Abschreibungen ab 2026 um mindestens 2,0 Mio. € pro Jahr steigen. Dies ist aber gerade nicht der Fall.
  • Hallenbad:Für die umfangreiche Sanierung des Hallenbades werden in den Jahren 2023 bis 2025 14,5 Mio. € für Investitionen in Baumaßnahmen im Haushaltsplan 2023 berücksichtigt. Gleichzeitig werden im Produkt 08.08.02 „Bäderbetrieb“ für das Hallenbad 290 Öffnungstage pro Jahr mit Besucherzahlen von 70.000 bis 75.000 kalkuliert. Auch die Besucherzahl Sauna liegt für die Jahre 2023 bis 2025 bei konstant 3.439 jährlich. Bei der angedachten Erneuerung aller Innendecken und Wandverkleidungen,aller Fliesenböden,der Saunakabinen/Duschen,des Sammelumkleidebereichs und zahlreicher weiterer Maßnahmen ist wohl kaum von einer Sanierung im laufenden Betrieb auszugehen.
  • Ertüchtigung Gebäude Borner Weg:Die hier veranschlagten Auszahlungen für Baumaßnahmen werden dem Produkt 03.03.03 Hauptschule zugerechnet,obwohl diese bereits mehrere Jahre ausgelaufen ist.
    Die Nutzung der Gebäude erfolgt aktuell durch die Gesamtschule,so dass dieser Betrag auch dem Produkt 03.03.08 Gesamtschule zuzurechnen wäre.
  • Traglufthalle:Im Produkt 05.05.03Unterbringungen,Wohnungswesen und sonstige Leistungen“ werden keine Aufwendungen für die Traglufthalle aufgeführt. Auch in anderen Produkten lassen sich keine Aufwendungen für die Traglufthalle selbst finden. Gleichzeitig wird aber ein AO-Ertrag Ukraine für den Sicherheitsdienst der Traglufthalle in Höhe von 80.000 € geltend gemacht – nicht aber für die Traglufthalle.
  • Nutzflächen der Schulen:Im Produkt 10.01.15 „Gebäudemanagement“ sind die Nutzflächen der Schulen für die Jahre 2021 bis 2026 konstant mit 482 m² ausgewiesen. Im Produkt 03.03.02 „Grundschulen“ steigt die Nutzfläche von 15.810 m² (2021) auf 17.438 m² (2026). Und im Produkt 03.03.08 „Gesamtschule“ steigt die Nutzfläche der Schule von 3.750 m² im Gründungsjahr 2017 auf 7.782 m² im Jahr 2026 an.
  • OGS:Im Teilergebnisplan Grundschulen werden Mehrerträge in 2023 bei den Elternbeiträgen OGATA aufgrund höherer Anzahl an OGATA-Plätzen in Höhe von ca. 166.000 € (+22% gegenüber dem Vorjahr) ausgewiesen. Gleichzeitig steigt die Zahl der OGS-Plätze laut Angaben zum Produkt 03.03.02 „Grundschulen“ aber lediglich um 65 (von 910 auf 975 – also um ca. 7%).
    Laut Erläuterungen zum Teilhaushalt gibt es eine „Ansatzerhöhung in 2023 bei den Zuschussleistungen an die Träger der „Offenen Ganztagschulen“(673.414 €) aufgrund höherer Anzahl von OGATA-Plätzen.“ Laut Erläuterungen zu den Transferaufwendungen im Vorbericht steigt der Zuschuss für die OGATA um ca. 297.000 € gegenüber dem Vorjahr. Eine Differenz in den Aufwendungen von gut 370.000 €!

Diese Aufzählung stellt lediglich beispielhaft und punktuell einige größere und auch kleinere fragliche Größen im Haushaltsentwurf dar.

Es ergibt sich folgende Einwendung:

E5:   Da mit vollkommen unrealistischen Zahlen und Annahmen gearbeitet wird,stellt der vorgelegte „Haushaltsentwurf 2023“ keine Basis für die Planung des kommunalen Haushalts der Stadt Mettmann dar. Vielmehr ist ganz offensichtlich eine komplette Überarbeitung erforderlich. Steuererhöhungen – sowohl für die Grund- als auch für die Gewerbesteuer sind auf der Grundlage dieses „Zahlenwerks“ nicht vertretbar.

 

Fazit

Da die Basis für eine vernünftige,regelgerechte und gesetzeskonforme Haushaltsplanung die Kenntnis der realen Größen ist und zudem eine realistische Einschätzung der zukünftigen Entwicklungen und Möglichkeiten,ist eine komplette Überarbeitung aller im Haushalt angesetzten Größen und Maßnahmen zu empfehlen. Dies kann beispielsweise durch die GPA unterstützt werden.

Erst nach einer ordnungsgemäßen Abbildung der Realität lassen sich Rückschlüsse auf die tatsächliche Entwicklung des Mettmanner Haushalts ziehen.