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Pressemitteilung vom 05.04.2023

Uns erstaunt die Argumentation der Verwaltung,dass eine Erhöhung der Gewerbesteuer kaum Auswirkungen auf die Gewerbeanmeldungen bzw. Abmeldungen und damit auf die geplanten Gewerbesteuereinnahmen haben wird.

Ortsansässige Firmen werden nach den aktuellen Steueranhebungen in doppelter Weise mit den kreisweit höchsten Steuersätzen konfrontiert. Neben der Grundsteuer B gesellt sich nun auch die Gewerbesteuer hinzu. Aktuell erreichen uns vermehrt Rückmeldungen aus der Unternehmerschaft,die ihren Stammsitz in eine Nachbarkommune verlegen möchten. In jedem Fall werden die Ratsbeschlüsse negative Auswirkungen auf die Neuansiedlung von Firmen haben,was ja fraktionsübergreifend immer wieder gewünscht wurde.

Offensichtlich haben die Mehrheitsfraktionen auf die Trägheit der Firmen gesetzt,was nicht der Grundgesinnung des Unternehmertums entspricht. Selbst wenn die Stadt kurzfristig mit Mehreinnahmen rechnen kann,wird die kreisweit höchste Gewerbesteuer mittel- und langfristig den Haushalt belasten. Firmen werden abwandern oder ihren Stammsitz verlagern. Die Verlagerung des Stammsitzes wäre hierbei für die Firmen die einfachste und für die Stadt die schlimmste Variante,da andere Kommunen von den Gewinnen der Firmen profitieren und keine freien Standorte für Neuansiedlungen zur Verfügung stehen.

Zur Info:Die wirtschaftlich erfolgreichen Kreisstädte orientieren ihre Gewerbesteuersätze nicht an regionale Verhältnisse. Ihre Zielgruppe sind große finanzstarke Unternehmen,die international agieren. Will man diese Unternehmen binden,muss man wirtschaftsorientiert arbeiten und dabei ist die Höhe der Grundsteuer eine Grundvoraussetzung.

Wir bedauern,dass diese Ansätze in Mettmann nicht mehrheitsfähig sind. Mit Interesse werden wir beobachten wie die Mehrheitsfraktionen künftig mit den sich zuspitzenden Finanzsituationen umgehen werden.