Aktuelles

Unsere Pressemitteilung zur aktuellen Schul-Situation anlässlich der kommenden Schul-Ausschuss-Sitzung.

Die Stadtverwaltung hat ein weiteres „Kurzgutachten Schülerzahlenentwicklung Stadt Mettmann 2021“ in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse und Folgerungen daraus werden im kommenden Ausschuss für Schule und Bildung noch einmal thematisiert.
Die Fraktion Zur Sache! Mettmann hat zu der Vorlage TOP 6 verschiedene Fragen,die in Form einer Anfrage an die Verwaltung geschickt wurden:

  1. Wieso war nach der Veröffentlichung des Schulentwicklungsplans Stadt Mettmann 2020/21 – 2025/26 mit Datum vom 29. September 2020 bereits nach so kurzer Zeit eine Überarbeitung der Prognosezahlen erforderlich?
  2. Auf Basis welcher Informationen wird für die Katholische Grundschule Neanderstraße eine (teilweise) Vierzügigkeit prognostiziert?
    Bekanntermaßen ist die KGS bereits mit der aktuellen Dreizügigkeit an der Kapazitätsgrenze. Es stehen weder in der Schule selbst noch am OGS-Standort weitere Räumlichkeiten zur Verfügung,um noch mehr Kinder/Klassen unterbringen zu können.
  3. Auf Basis welcher Informationen werden für das Heinrich-Heine-Gymnasium langfristig sechs Eingangsklassen prognostiziert?
    Die durch das Consultingunternehmen null2elf durchgeführte Raumanalyse zeigt auf,dass „Die derzeitige 4,5-Zügigkeit die Raumkapazitäten bereits leicht übersteigt,sodass es in den nächsten Jahren mit dem Wechsel zu G9 zu einer deutlichen Knappheit kommen wird. Die steigenden Schüler*innenzahlen unterstreichen diese Problematik nochmals. Nicht nur hinsichtlich des Bedarfes an normalen Unterrichtsräumen,sondern insbesondere bei den Fachräumen der Naturwissenschaften,Kunst und Musik wird es zu Engpässen kommen. Des Weiteren wird auch die Mensa vergrößert werden müssen.“ (Seite 34 der Präsentation von null2elf zur Sitzung des Ausschusses für Schule und Bildung am 17. Februar 2022).
  4. Wie werden die Räumlichkeiten am Heinrich-Heine-Gymnasium für die prognostizierten Schülerzahlen bereitgestellt?

Hinsichtlich der Prognose der Viertklässler (gewichteter Durchschnitt) ergibt sich zwischen dem Schulentwicklungsplan und dem Kurzgutachten kein signifikanter Unterschied. So zeigen sich bei den Schülerzahlen Abweichungen von max. ca. 3%,was bei 320 bis 450 Viertklässlern einer Differenz von+2 bis zu -10 Schüler*innen entspricht.

Beide Gutachten gehen davon aus,dass ca. 50% der Viertklässler aus Mettmann auf eins der beiden Gymnasien wechseln.

Somit verbleiben bei zeitweise über 400 Viertklässlern mehr als 200 Kinder,für die zusätzlicher Platz an einer weiterführenden Schule benötigt wird und die grundsätzlich für die Gesamtschule in Frage kommen. Bereits auf Basis des Schulentwicklungsplanes mit Stand vom 29. September 2020 war zu erkennen,dass eine 4-zügige Gesamtschule zu klein bemessen ist. Der Schulentwicklungsplan zeigte bereits damals,dass bei gleichzeitiger Schließung der Realschule eine bis zu 9-zügige Gesamtschule nötig sein würde,um allen Mettmanner Kindern einen Platz an einer weiterführenden Schule bieten zu können.

Nicht zuletzt aus diesem Grund haben wir immer wieder vorgeschlagen,eine vierzügige Gesamtschule bei gleichzeitigem Erhalt der Realschule zu gründen.
Die Zahlen geben uns nach wie vor Recht.
Und – alle weiteren Entwicklungen werden alle Kostenrahmen sprengen,weil alle Ressourcen überbeansprucht sind und es daher zu enormen zeitlichen Verzögerungen kommt,die sich in immer weiter steigenden Kosten niederschlagen werden. All´ dies haben wir prognostiziert.

Es kommt aber noch ärger:Auch die nun im „Kurzgutachten Schülerzahlenentwicklung Stadt Mettmann 2021“ für die Gesamtschule prognostizierten Schülerzahlen zeigen,dass eine 6 zügige Gesamtschule schon nach kurzer Zeit zu knapp bemessen ist. Bereits im mittleren Prognosezeitraum (5 Jahre ab Maßnahmenbeginn) werden mindestens 7 Züge,kurze Zeit später sogar 8 Züge,benötigt.

In diesem Zusammenhang haben wir weitere Fragen:

  1. Wie kann es sein,dass die Einschätzungen hinsichtlich der benötigten Größe einer Gesamtschule in Mettmann bei gleichzeitiger Schließung der Realschule von vor 1,5 Jahren bereits hinfällig ist? Wurde die Größe der Gesamtschule falsch beantragt?
  2. Wird durch die geplante Beantragung einer sechszügigen Gesamtschule derselbe Fehler nun erneut gemacht – nämlich eine zu kleine,nicht den Schülerzahlen entsprechende Gesamtschule zu schaffen?
  3. Wieso wird bei den Übergangsquoten der einheimischen Schüler (Kurzgutachten Schülerzahlenentwicklung Stadt Mettmann 2021 Seite 11) nur von ca. 90% ausgegangen? Sollte nicht gerade mit der Gründung einer Gesamtschule für alle Mettmanner Kindern ein Platz an einer weiterführenden Schule in ihrem Wohnort geschaffen werden?
  4. Das „Kurzgutachten Schülerzahlenentwicklung 2021“ prognostiziert ab dem Jahr 2024 bis einschließlich 2031 jährlich ca. 20 Schüler*innen weniger als der Schulentwicklungsplan 2020,die an der Gesamtschule angemeldet werden. Dies würde einem kompletten weiteren Zug weiterführender Schule entsprechen. Kann bereits nach so kurzer Zeit verlässlich prognostiziert werden,dass der Bedarf/das Interesse an der Gesamtschule tatsächlich derartig stark abnimmt?

Wird hier zusammenfassend der Versuch unternommen,etwas passend zu machen,was nicht passen kann?

Abschließend:In der Verwaltungserläuterung heißt es,sollten Schülerinnen und Schüler weiterhin eine Realschule besuchen wollen,stünden in den Nachbarstädten Ratingen Heiligenhaus und Erkrath entsprechende Schulen zur Verfügung,die zumutbar erreichbar wären.
Angesichts der Tatsache,dass es stets hieß,für Mettmanner Gesamtschüler sei es unzumutbar,außerhalb Mettmanns eine Schule zu besuchen,halten wir diese Anmerkung der Verwaltung für zynisch.