2. Sitzung des Ausschusses für strategische Stadtplanung,Stadtentwicklung und Bauen 2021 -

Unsere Fraktion beantragt den Tagesordnungspunkt Sachstandsbericht Bebauungsplan Georg Fischer Straße aufzunehmen.

Begründung:

Der Rat wurde seitens der Verwaltung darüber informiert,dass der o.g. Bebauungsplan verwaltungsgerichtlich beklagt wird. Wie der Presse zu entnehmen ist,findet das Gerichtsverfahren unmittelbar vor dem höchsten Verwaltungsgericht des Landes NRW,dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster statt.
Daher steht zu vermuten,dass eine Normenkontrollklage eingereicht wurde.
Da sich das OVG nach der Berichterstattung in der Presse voraussichtlich erst im Laufe des Jahres 2022 mit der Klage beschäftigen wird,bitten wir um schriftliche Beantwortung folgender Fragen:

  1. Handelt es sich um eine Normenkontrollklage? Wenn nein,um welche konkrete Klage handelt es sich dann?
  2. Welcher Teil des Bebauungsplans wurde konkret beklagt?
  3. Kann dem Rechtsschutzbedürfnis des Klägers und mutmaßlich nach wie vor größten Arbeitgebers in Mettmann,hier der Firma Fondium zur Beschleunigung des Verfahrens in anderer Form entgegen gekommen werden?
  4. Welche Änderungen des Bebauungsplanes müssen beschlossen werden,damit die Firma Fondium ihre Klage ggf. zurückzieht?
  5. Besteht die Möglichkeit durch vorübergehendes Ruhestellen der Klage und durch ein verwaltungsgerichtliches Moderationsverfahren den Bebauungsplan rechtssicher zu gestalten?
  6. Welche Konsequenzen hätte ein positives Gerichtsurteil des Klägers für das Bauvorhaben des MBV?
  7. Wurde seitens des Bauvereins bereits eine Baugenehmigung beantragt und wurde diese erteilt?
  8. Die Möglichkeit eines Baubeginns mit einer Baugenehmigung würde ja trotz Klage
    bestehen. Oder beurteilen Sie das anders? Wenn ja,bitten wir das zu erläutern.

In der Öffentlichkeit entsteht ja bedauerlicherweise der Eindruck,die Firma Fondium als vermutlich immer noch größter Arbeitgeber der Stadt würde den dringend notwendigen Wohnungsbau blockieren. Dies können wir uns aber beim besten Willen nicht vorstellen.
Vielmehr lässt sich mutmaßen,dass die Firma Fondium befürchten muss,vorhandenes Baurecht teilweise zu verlieren. Und dies kann neben dem dringenden Wohnungsbau an sich auch nicht gewollt sein.
Wir haben uns bei anderen Wählergemeinschaften sachkundig gemacht. Hier haben wir erfahren,dass denen nicht bekannt wurde,dass sich ein großer Arbeitgeber und auch vermutlich bedeutender Steuerzahler vorhandenes Planrecht in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren erstreiten musste.
Hier hätte schon die Wirtschaftsförderung im Rahmen der Bestandspflege begleitend tätig werden müssen. Die Angelegenheit ist aus unterschiedlichen Gesichtspunkten so wichtig,dass eine Sachaufklärung notwendig ist.

Viele aktuelle Ratsmitglieder sind erst seit wenigen Monaten tätig,so auch unsere Fraktion und haben ja das Bebauungsplanverfahren bislang nicht begleitet. Umso mehr ist Aufklärung übrigens auch gegenüber der Bürgerschaft notwendig. Sollten Sie wie wir die Dringlichkeit bejahen,würden wir auch eine zusätzliche Beratung im Rat begrüßen.