Die Fraktion Zur Sache! Mettmann hatte am Mittwoch,den 30. Juni 2021,also einen Tag nach der letzten Ratssitzung folgenden Antrag gestellt:

„Die Fraktion Zur Sache! Mettmann beantragt gemäß § 47 (1) GO NRWeine sofortige Ratssondersitzung:„Der Rat wird vom Bürgermeister einberufen. ….. Er ist unverzüglich einzuberufen,wenn ein Fünftel der Ratsmitglieder oder eine Fraktion unter Angabe der zur Beratung zu stellenden Gegenstände es verlangen.“

In dieser Sitzung möge der Rat folgenden Beschluss fassen:
Über die Entscheidung,ob die Realschule wie bereits vom Rat beschlossen aufgelöst wird,soll ein Ratsbürgerentscheid gemäß Paragraph 26 (1) Absatz 2 durchgeführt werden.

Ergänzung vom 01.07.2021:

Der Ratsbürgerentscheid soll bestenfalls im Zuge der Bundestagswahl am 26. September 2021 durchgeführt werden.“

Der Rat wurde nicht unverzüglich zu einer Sonderratssitzung einberufen,wie es die GO NRW vorschreibt,sondern der Vorgang durch eine einwöchige Bearbeitungszeit in die Ferienzeit hinein verzögert.

Am Donnerstag,08. Juli 2021,wurde dann in einem Gespräch,das einen Tag zuvor terminiert worden war,seitens der Bürgermeisterin erklärt,aus diversen Gründen könne eine Ratssondersitzung nicht so „kurzfristig“ stattfinden und wenn man denn überhaupt die Chance auf eine Zweidrittelmehrheit für ein Ratsbürgerbegehren haben wolle,müsse die Sondersitzung nach den Ferien stattfinden.
Der 07. September 2021 wurde als Termin genannt,also erst drei Wochen nach dem Ende der Sommerferien. Aus unserer Sicht wieder zu spät.

Die Fraktion Zur Sache! Mettmann beantragt eine Ratssondersitzung unmittelbar nach den Sommerferien,am 19. August oder spätestens am 24. August.

Der Ratsbürgerentscheid soll im Zuge der Bundestagswahl am 26. September 2021 durchgeführt werden,um u.a. dem Gebot der sparsamen Haushaltsführung Rechnung zu tragen.

Begründung:

Etwa 3500 Bürgerinnen und Bürger haben sich mit ihrer Unterschrift für den Erhalt der Realschule ausgesprochen.

Zur Sache! Mettmann schlägt daher,wie bereits in der Ratssitzung am 29. Juni 2021 erwähnt,einen Ratsbürgerentscheid vor,der ausdrücklich vom Gesetzgeber,dem nordrhein-westfälischen Landtag,seit 2007 für eine Stärkung der Demokratie so geschaffen wurde.

Die Fleißarbeit der Bürger Initiative zur Unterschriftsammlung und vor allem die Meinung und das Engagement für Demokratie von mehreren tausend Mettmannerinnen und Mettmannern würde mit dieser Vorgehensweise nicht ad absurdum geführt.

Es geht in Mettmann um weit mehr als den Schulfrieden.
Wie wollen wir künftig miteinander umgehen?
Eine Kommunalverwaltung hat allen Bürgerinnen und Bürgern zu dienen,für eine Bürgermeisterin gilt das gleiche. Und dazu gehören Dinge wie Chancengleichheit,Kommunikation auf Augenhöhe genauso wie gegenseitiger Respekt und eine gemeinsame Kultur. Vielleicht am besten vergleichbar mit einer Unternehmenskultur.

Zudem werden mögliche rechtliche Bedenken und ein gegebenenfalls langes Klageverfahren damit aus dem Weg geräumt.

Der Verein Mehr Demokratie e.V. schreibt dazu:

„Für den Rat gibt es vier Gründe,ein Begehren zu initiieren:

  1. weil sich der Rat in einer wichtigen kommunalpolitischen Entscheidung nicht einig war
  2. aufgrund der Auffassung,dass dies die Legitimität einer Entscheidung erhöht oder
  3. um das Anliegen eines nicht eingereichten oder unzulässigen Bürgerbegehrens
    aufzugreifen
  4. als Alternativfrage zu einem zur Abstimmung kommenden Bürgerbegehren“