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Es ist eine Steuererhöhung wie eine Explosion.

Wir haben vor der Wahl immer betont,dass die Einwohner*innen unserer Stadt mehr gehört werden müssen. Daher weisen wir nun auf die Möglichkeit der Beteiligung am Haushaltsplanberatungsverfahren hin. Mehr dazu am Ende des Artikels.

Bürgermeisterin Sandra Pietschmann und Kämmerin Veronica Traumann haben ihn gemeinsam unterzeichnet,den Haushaltsplanentwurf 2021.
Darin schlagen sie vor,den Hebesatz der Grundsteuer B von 480 auf 780 v.H. zu erhöhen. Das entspricht einer Erhöhung von rund 65%.

Wir halten das für sozial unausgewogen,maßlos aber vor allem auch für einfallslos.
Denn mit diesem Vorschlag ist weder eine mittel-,geschweige denn eine langfristige Perspektive verbunden. Stattdessen sollen die Lasten auf den Schultern derer verteilt werden,von denen mutmaßlich die allerwenigsten für den desaströsen Zustand der Mettmanner Finanzsituation verantwortlich sind:Mieter sowie Grundstücks-,Wohnungs- und Hauseigentümer. Das ist nicht akzeptabel.
Wir müssen den Haushalt unter den gegebenen Umständen mit sehr viel Sorgfalt und Sachverstand beleuchten und diskutieren. Freiwillige Leistungen streichen,das ist uns zu einfach. Alle Planungen müssen unter Berücksichtigung der einerseits aktuell notwendigen Investitionen wie beispielsweise in den Bereichen Kitas,Schule und sozialer Wohnungsbau und den andererseits möglichen Kosteneinsparungen geschehen.

Eberhard Kanski,stellvertretender Vorsitzender beim Bund der Steuerzahler NRW hat bereits vor dem letzten Mettmanner Haushalt 2020 warnende Worte gefunden Und auch jetzt kritisiert er die fehlende Perspektive,sowohl bei der Planung von Kosteneinsparungen als auch bei einer mittel- bis langfristigen Planungen von realisierbaren Investitionen.

Wir lehnen die von der Verwaltung vorgeschlagene Erhöhung der Grundsteuer ab.
Über eine moderate Anhebung im Rahmen einer Anpassung werden wir in unseren Haushaltsberatungen zumindest diskutieren. Aber wichtiger ist uns die Frage nach den Alternativen,wie wir zu dem oben angesprochenen soliden Finanzplan kommen.

Dies wird nach unserer Auffassung nur mit einem Maßnahmen-Katalog gehen. Und bei der Erarbeitung darf es erst einmal keine Tabus geben. Wir müssen über Einsparungen genauso nachdenken,wie über neue Prozesse und über kreative Vermarktung unserer Stärken. Konstruktive Stadtentwicklung ist hierzu das Stichwort.
Städte mit einem klaren Ziel,mit einem Plan und daran orientierten Strukturen und Konzepten sind nachweislicher erfolgreicher und damit lebens- und liebenswerter.
Daran wollen wir uns orientieren.

Zur Sache! Mettmann möchte alle Einwohner*innen darauf aufmerksam machen,dass der Haushaltsplanentwurf in der Zeit seit 11. Januar 2021 im Rathaus öffentlich ausliegt.
Er ist auch im Netz einsehbar,auf der Homepage der Stadt.
Bis zum 25. Januar können alle Einwohner gegen den Entwurf also auch gegen die Steueranhebungen schriftliche Einwendungen erheben,über die der Stadtrat dann in öffentlicher Sitzung zu befinden hat.